Einschränkungen nach Mitholz-Räumung laut Finanzkontrolle möglich

Trotz Milliarden-Sanierung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz könnten nach der Räumung sogar mehr Einschränkungen für die Bodennutzung gelten als heute.

Mitholz BE
Der Eingang zum alten Munitionsdepot Mitholz im Berner Oberland. Der Bundesrat hat die Räumung genehmigt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 2,6 Milliarden Franken kostet die Räumung der Munitionsreste im Talboden.
  • Auf Weide- und Nutzflächen sollen aber nur Rückstände geräumt werden, die erkannt werden.
  • Die Folgen: In Mitholz drohen neue Einschränkungen für die Bevölkerung.

Nach der Räumung des Munitionsdepots Mitholz im Berner Oberland könnte das Gelände nicht mehr wie zuvor landwirtschaftlich nutzbar sein. Auf diese Möglichkeit weist die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem neuen Bericht zum Stand der Dinge beim Projekt hin.

Zuständig für die Räumung ist das Verteidigungsdepartement (VBS). Neue Bodenuntersuchungen zeigten nach Angaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Montag, dass Munition teilweise tiefer und weiträumiger verteilt ist, als zunächst angenommen. Geplant ist nach neustem Stand, die Rückstände soweit aus dem Boden zu entfernen, dass eine Gras- und Weidewirtschaft ohne Gefahr möglich sei.

Das sei die in diesen Lagen übliche Nutzung, hält die EFK fest. Auch im Wald sollen nicht alle Munitionsrückstände geräumt werden. Die Präzisierung sei grundsätzlich nachvollziehbar. Vollständig geräumt werde nur dort, wo dauerhafte Bauten errichtet werden.

Was tiefer als 30 Zentimeter im Boden steckt, bleibt zurück

Mit der heutigen Technik kann die Munition bis in rund dreissig Zentimeter Tiefe zuverlässig gefunden und entfernt werden. Was tiefer im Boden steckt, bleibt zurück. Müssten auch diese Rückstände entfernt werden, müssten teilweise mehrere Meter Boden abgetragen und gewaschen werden. Entsprechend ginge die Humusschicht verloren.

Munition Mitholz Schule Granaten
Munition aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz. (Archivbild) - keystone

Die Räumungsziele seien ein Kompromiss zwischen Kosten und Sicherheit auf der einen und dem Erhalt der Wiesen und Weiden auf der anderen Seite, schreibt die EFK. Die Frage der Rechtsgrundlagen für die Verfügung von Einschränkungen sowie die Übernahme der Kosten für allfällige Auflagen sollen später geprüft werden.

Beim Mitholz-Unglück starben neun Menschen

Im Dezember 1947 kam es im ehemaligen Munitionslager der Armee in einer Fluh bei Mitholz zu gewaltigen Explosionen. Neun Menschen kamen ums Leben. Hunderte Tonnen Sprengstoff blieben in den Trümmern der Anlage zurück.

Von diesen Munitionsrückständen geht ein höheres Explosionsrisiko aus, als früher angenommen wurde. Für die Räumung des Munitionslagers bewilligten die eidgenössischen Räte im September 2023 einen Kredit von 2,59 Milliarden Franken.

Kommentare

User #1181 (nicht angemeldet)

…Einschränkungen für Landwirtschaftliche Nutzung, nicht aber für deren subventionelle Ausgaben…!!

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