Wie die Stadt Thun schreibt, liegt die neue Überbauungsordnung bis 17. Juni 2024 öffentlich auf.
Die Bahnhofstrasse der Stadt Thun.
Die Bahnhofstrasse der Stadt Thun. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im Rahmen der Ortsplanungsrevision (OPR) hat die Stadt Thun das alte Baureglement für das Bauen im Bälliz weitgehend übernommen und die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) nur leicht präzisiert.

Unter anderem wurden die Vorgaben für Gebäude in Ecksituationen gelockert (zum Beispiel Dachform oder Dachneigung).

Die grundlegenden Bestimmungen zum Erhalt des Ortsbildes und für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Bälliz behalten ihre Gültigkeit.

Zudem gelten weiterhin die Bestimmungen für das Altstadtgebiet Bälliz. Nachgelagert zur OPR soll jetzt eine Überbauungsordnung erlassen werden.

Erhalt der Strukturmerkmale im Bälliz

Damit benötigt künftig nicht mehr jedes Bauvorhaben innerhalb der ZPP ein planungsrechtliches Verfahren.

Ziel der Stadt ist es, einerseits die prägenden Strukturmerkmale im Bälliz zu erhalten und andererseits die Baubewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen.

Für grössere bauliche Veränderungen, die für das Ortsbild prägend sind – zum Beispiel Neubauten oder Aufstockungen – ist weiterhin ein qualitätssicherndes Verfahren nötig wie ein Wettbewerb oder ein Gutachterverfahren.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Planung bereits positiv vorgeprüft.

Öffentliche Auflage der Überbauungsordnung (UeO)

Die Unterlagen der neuen der Überbauungsordnung (UeO) liegen vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 öffentlich auf.

Sie sind einsehbar von Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder auf der Webseite der Stadt.

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