Wie die Gemeinde Biel-Benken mitteilt, sind die Ruhezeiten einzuhalten und lärmverursachende Tätigkeiten wie Rasenmähen ausserhalb der Ruhezeiten zu erledigen.
Ein Geheimnis
Stille (Symbolbild). - Pixabay
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Die schönen Tage laden dazu ein, dass man sich länger im Freien aufhält. Oftmals unbewusst kann es zum Beispiel bei einer Feier im Garten rasch laut werden. Aber auch lärmige Gartenarbeiten wirken störend.

Des einen Freud ist jedoch des anderen Leid und so kommt es rasch zu Reklamationen wegen Ruhestörung. Die Einwohnenden der Gemeinde Biel-Benken werden daher auf vermehrte Rücksichtnahme und Einhaltung der Ruhezeiten gebeten.

Am frühen Morgen, über Mittag sowie am Abend hat die Bevölkerung Anspruch auf Ruhe. Lärmige Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen, Kärchern et cetera sind zu gewissen Zeiten gestattet.

Diese können werktags von 7 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr; samstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr ausgeführt werden. Das Gewerbe darf nach der Mittagspause bereits ab 13 Uhr wieder an die Arbeit gehen. Sonn- und Feiertage sind Ruhetage, jeglicher Lärm ist verboten.

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