Die Feuerwehr von Bättwil informiert über die Rekrutierungspflicht
In Bättwil müssen die Einwohner der Jahrgänge 1977-2001 bis zum 27. September 2021 eine schriftliche Rückmeldung zur Rekrutierung des Feuerwehrdienstes abgeben.

Wie die Gemeinde Bättwil informiert, unterliegen gemäss § 76 und 77 des Gebäudeversicherungsgesetzes sämtliche Einwohner der Jahrgänge 1977 bis 2001 ab 1. Januar 2022 der Feuerwehrdienstpflicht in der Wohngemeinde.
Die Rekrutierung erfolgt auf schriftlichem Weg. Um die Feuerwehr vorzustellen, werden die interessierten Personen am 27. September 2021 um 20 Uhr ins Feuerwehrmagazin in Witterswil an der Benkenstrasse 17 eingeladen.
Meldepflicht zur Rekrutierung
Schriftliche Rückmeldung gilt bis am Montag, den 27. September 2021. Diese Meldepflicht gilt für den Jahrgang 2001 und für diejenigen, die im Zeitraum 1. September 2020 bis 31 August 2021 neu zugezogen sind und die einen Geburtsjahrgang von 1979 bis 2001 haben.
Es gilt schriftlich mitzuteilen, in Papierform, ob Interesse bestehr, den Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Begründung wieso nicht. Die briefliche Rückmeldung ist an den Präsidenten der Feuerwehrkommission, Herrn Christian Hallwyler in Bättwil zu richten. Für weitere Fragen steht er per E-Mail gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Rückmeldung
Die Gemeinde Bättwil möchte die meldepflichtigen Einwohner darauf aufmerksam machen, dass eine fehlende Rückmeldung gemäss Feuerwehrreglement vom Friedensrichter mit Busse bestraft wird.
Personen, die konkretes Interesse haben, werden nach Terminvereinbarung gerne der Hilfeorganisation vorgestellt und die nötigen Einzelheiten und den Umfang des Feuerwehrdienstes erklärt.