BZO-Revision und Gestaltungsplan Traumgarten festgesetzt

Gemeinde Thalwil
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Die Thalwiler Stimmberechtigten setzten am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, die BZO-Revision sowie den privaten Gestaltungsplan Traumgarten fest.

Gemeinde Thalwil Vogelperspektive BZO
Die neue BZO regelt, wie und wofür Grundstücke genutzt werden dürfen, und ist ein wichtiges Instrument für die Steuerung der baulichen Entwicklung in Thalwil in den nächsten Jahren - zVg

Wie die Gemeinde Thalwil informiert, folgten die Thalwiler Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, den beiden Anträgen des Gemeinderats und der Hochbaukommission: Mit einer deutlichen Mehrheit von 78,81 Prozent setzten sie an der Urne die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) fest.

Auch die beantragte Festsetzung des privaten Gestaltungsplans Traumgarten nahm die Stimmbevölkerung mit einer klaren Mehrheit von 83,45 Prozent an.

Klare und zeitgemässe Regeln für das Bauen in Thalwil

Die fast 40-jährige Bau- und Zonenordnung (BZO) Thalwils musste in einem breit abgestützten Prozess über die letzten Jahre an übergeordnete Bestimmungen angepasst werden. Die erforderliche Gesamtrevision bot gleichzeitig die Gelegenheit, die neue BZO übersichtlicher und zukunftsfähiger zu gestalten.

Daher hat die Gemeinde Thalwil die BZO umfassend überarbeitet. Die Bevölkerung, politische Gremien, Fachstellen und Kommissionen waren dabei in verschiedenen Mitwirkungs- und Informationsphasen einbezogen.

Als Ergebnis schafft die revidierte BZO nun klare und zeitgemässe Regeln für das Bauen in Thalwil.

Am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, folgte eine klare Mehrheit an der Urne dem Antrag des Gemeinderates und der Hochbaukommission und setzte die neue und moderne BZO fest: Mit 4546 zu 1222 Stimmen sprachen sich 78,81 Prozent der Thalwiler Stimmbevölkerung für die Revision der BZO aus.

Gestaltungsplan Traumgarten festgesetzt

Das revidierte Planungsinstrument wird die Qualität sichern, die Identität der Gemeinde bewahren und das Wachstum auf gewohntem Niveau halten.

Zusätzlich haben die Thalwiler Stimmberechtigten an der Urne über den privaten Gestaltungsplan Traumgarten befunden. Mit einer klaren Mehrheit von 5090 zu 1009 Stimmen setzten 83,45 Prozent der Thalwiler den privaten Gestaltungsplan fest.

Dieser schafft nun einen klaren, rechtskonformen Rahmen für den langfristigen Erhalt des Traumgartens als Erholungs- und Veranstaltungsort.

Hintergrund zum Abstimmungsgeschäft BZO

Eine BZO regelt, wie und wofür Grundstücke genutzt werden dürfen, und ist ein wichtiges Instrument für die Steuerung der baulichen Entwicklung in Thalwil in den nächsten Jahren.

Gründe für die nun umgesetzte BZO-Revision der Gemeinde Thalwil waren einerseits die Übernahme der harmonisierten Baubegriffe als auch die Umsetzung weiterer Bestimmungen des Zürcher Planungs- und Baugesetzes.

Ziel der überarbeiteten BZO ist es, Rahmenbedingungen für künftige Veränderungen zu schaffen und dabei die Lebens- und Wohnqualität in Thalwil zu erhalten, damit die Gemeinde ihre Identität zwischen Dorf und Stadt auch in Zukunft bewahren kann.

Sie fördert eine qualitätsvolle Innenentwicklung, stärkt das Zentrum als Versorgungs- und Begegnungsort und setzt wichtige soziale und ökologische Schwerpunkte. Dazu gehören unter anderem die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, die klimaangepasste Gestaltung von Aussenräumen sowie der Schutz ortsbildprägender Quartiere.

Hintergrund zum Abstimmungsgeschäft Traumgarten

Der Traumgarten im Böni hat sich aus einer ehemaligen Baumschule zu einer vielfältigen, privat betriebenen Parkanlage entwickelt, die der Bevölkerung tagsüber als Erholungsraum offensteht.

Die zunehmende Nutzung – insbesondere für Veranstaltungen – führte in den vergangenen Jahren zu bau- und planungsrechtlichen sowie nachbarschaftlichen Fragestellungen. Mit der BZO-Teilrevision Böni-Vogelsang-Mettli im Jahr 2024 wurde der Traumgarten als spezifische Erholungszone mit Gestaltungsplanpflicht festgelegt.

Der nun vorliegende private Gestaltungsplan regelt die künftige Nutzung und Entwicklung der Anlage. Er definiert Bau- und Nutzungsbereiche, enthält Vorschriften zum Eventbetrieb und stellt den Schutz vor übermässigen Lärmund Lichtimmissionen sicher. Gleichzeitig werden ökologische Qualitäten wie Baumbestand, Grün- und Gewässerräume gesichert.

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