Schlieren

    Schlieren ZH: Bahnhof erst 2033 barrierefrei – Postulat verlangt Klarheit

    Ein Postulat verlangt vom Stadtrat Schlieren ZH Klarheit über die Planung rund um den Bahnhof. Barrierefrei wird dieser laut Bund erst im Dezember 2033.

    Schlieren ZH
    Der Bahnhof Schlieren (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Der Stadtrat wird gebeten, zu prüfen und dem Gemeindeparlament Bericht zu erstatten, wie die künftige SBB-Planung mit den städtischen Investitionen im Bahnhofsumfeld abgestimmt werden kann und wer für welche Aufgaben zuständig ist. Dabei soll der Stadtrat insbesondere zu folgenden Punkten Stellung nehmen:

    1) Gesamtplanung und Koordination: Liegt für das Bahnhofsumfeld Schlieren ein Gesamtplanungskonzept vor, das die SBB-Planungen, insbesondere die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und das SBB-Zielbild Horizont 2050 berücksichtigt? Welche bahnhofspolitischen und städtebaulichen Anliegen vertritt der Stadtrat gegenüber der SBB mit Blick auf die künftige Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung Schlierens?

    2) Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten: Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Schlieren im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, insbesondere bei Anlagen der Bahnhoferschliessung, und auf welcher gesetzlichen, vertraglichen oder sachlichen Grundlage? Welche davon könnten künftig, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des BehiG, rechtlich, funktional oder finanziell anderen Trägern zugeordnet werden?

    3) Barrierefreiheit: Welcher Planungsstand zum SBB-Zielbild Horizont 2050 sowie zur Umsetzung des BehiG am Bahnhof Schlieren ist dem Stadtrat bekannt? Welche wesentlichen Fragen sind noch offen, wie will er diese mit der SBB klären und welche Zuständigkeits- und Finanzierungsregelung strebt er für die zukünftige barrierefreie Bahnhoferschliessung an?

    4) Abstimmung von Einzelprojekten und Investitionsrisiken: Wie werden laufende oder geplante Einzelprojekte im Bahnhofsumfeld mit der künftigen SBB-Planung abgestimmt? Wie stellt der Stadtrat sicher, dass städtische Investitionen in Bahnhoferschliessung, Fuss- und Veloinfrastruktur, Verkehrsführungen, Strassensanierungen oder öffentliche Räume durch spätere SBB-Projekte nicht überholt, entwertet oder verteuert werden? Bei welchen noch nicht gebundenen Projekten sieht er ein relevantes Anpassungs-, Zusatzkosten- oder Fehlinvestitionsrisiko?

    Die Stadt Schlieren investiert und plant seit Jahren verschiedene Projekte rund um den Bahnhof, darunter Anlagen der Bahnhoferschliessung, Verkehrs- und Veloinfrastruktur, Strassensanierungen sowie Aufwertungen des öffentlichen Raums. Gleichzeitig ist nicht ausreichend nachvollziehbar, wie diese Einzelmassnahmen mit den längerfristigen SBB-Planungen abgestimmt sind. Der Stadtrat verwies 2023 in der Kleinen Anfrage 215/2023 auf ein SBB-Zielbild Horizont 2050 sowie auf eine Studie zur Umsetzung der Barrierefreiheit am Bahnhof Schlieren.

    Die SBB waren gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, ihre Bahnhöfe bis Ende 2023 barrierefrei auszugestalten. Beim Bahnhof Schlieren ist die bauliche Umsetzung noch nicht erfolgt. Gemäss BAV-Standbericht 2025 ist die Inbetriebnahme für Dezember 2033 vorgesehen.

    Das BAV hält fest, dass BehiG-Anpassungen mit Kapazitäts- und Sicherheitsanpassungen koordiniert werden sollen und ein Bahnhof wenn möglich nur einmal innerhalb der nächsten 15 Jahre angepasst oder umgebaut werden soll.

    Gleichzeitig übernimmt die Stadt Schlieren im Bahnhofsumfeld Betriebs- und Unterhaltsaufgaben und finanziert Anlagen der Bahnhoferschliessung wie Unterführungen, Rampen, Liftanlagen, Aufgänge und Zugänge. Für die parlamentarische Beurteilung ist nicht immer nachvollziehbar, auf welcher gesetzlichen, vertraglichen oder sachlichen Grundlage diese Aufgaben beruhen, welche langfristigen Kostenfolgen daraus entstehen und ob einzelne Aufgaben künftig anderen Trägern zugeordnet werden könnten.

    Das Gebiet Bahnhof Schlieren befindet sich im Umbruch. Um zu verhindern, dass erhebliche Steuermittel für Projekte eingesetzt werden, die aufgrund späterer SBB-Planungen angepasst, ersetzt oder entwertet werden oder dauerhaft in der Betriebsverantwortung der Stadt Schlieren verbleiben könnten, müssen das Gesamtbild und die wesentlichen Zuständigkeiten, Planungen und Absprachen geklärt sein.

    Kommentare

    User #1428 (nicht angemeldet)

    So eine rampe aus holz ist ein hoch anspruchvolles technisches konstrukt. Das kann niemand kurz an einem Wochenende machen. Damit es barrierefrei ist, braucht es zuerst jahrelange planung und umbauarbeiten

    Weiterlesen

    dsf
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    Spitze
    sdf
    «Keine Gerechtigkeit»

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