Am 30. Mai 2022 stimmt die Bevölkerung von Sursee über den Bebauungsplan Pilatusstrasse ab.
Ortsschild der Stadt Sursee.
Ortsschild der Stadt Sursee. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen sollen an gut erschlossenen Lagen im Bahnhofsgebiet schlecht genutzte Bauzonen punktuell mit Hochhäusern bebaut werden. Dies sehen das räumliche Entwicklungskonzept sowie die Richtlinien Hochhäuser und höhere Häuser der Stadt Sursee so vor. Ziel ist es, dass mit der knappen Ressource Boden sorgfältig umgegangen und dieser hochwertig genutzt wird.

Im Zonenplan der Stadt Sursee sind für örtlich begrenzte Areale deshalb Zonen mit Bebauungsplanpflicht festgelegt. Das Bau- und Zonenreglement enthält für diese Areale die entsprechenden Bestimmungen. Darunter fällt unter anderem das Grundstück Nummer 468 im Gebiet Chotten zwischen dem Bahnhof und dem Möbelhaus Ulrich.

Auf dem Grundstück ist ein Wohn- und Geschäftshochhaus von knapp 50 Meter Höhe mit öffentlich zugänglichen Aussenräumen, einem begrünten Platz, Restaurant- und Verkaufsflächen geplant. Das Bauprojekt mit dem Namen Alea soll von Ende 2023 bis Ende 2026 realisiert werden. Bauherrin ist die Bahnhof Nord Immobilien AG.

Projekt stärkt Sursee als zweites Zentrum

Der Bebauungsplan, über welchen die Stimmberechtigten am 30. Mai 2022 befinden, legt die zulässigen Nutzungs- und Baumasse fest. Er regelt verbindlich, wie Architektur, Grünräume, Spielflächen, Parkierung, Erschliessung, Lärmschutz, Energie, Ver- und Entsorgung gelöst werden sollen. Vereinbart wurde zudem die Höhe der Mehrwertabgabe. Diese beträgt nach Abzug der Sachleistungen 698'500 Franken. Sie kommt der Stadt Sursee zugute.

Dies, weil Grundeigentümer verpflichtet sind, 20 Prozent des Mehrwerts abzugeben – wenn deren Land durch den Erlass eines Bebauungsplans an Wert gewinnt. Aus Sicht des Stadtrates ermöglicht der Bebauungsplan Pilatusstrasse eine städtebaulich und architektonisch attraktive Überbauung für Wohnen, Dienstleistungen und publikumsorientierte Nutzungen. Ein urbaner Freiraum am Bahnhof wird geschaffen.

Die Richtprojekte Architektur und Freiraum erfüllen sämtliche Anforderungen der Richtlinien Hochhäuser und höhere Häuser. Auch der Kanton Luzern beurteilt den Bebauungsplan Pilatusstrasse im Rahmen der Vorprüfung im Sommer 2021 insgesamt als gut. Er entspreche der kantonalen Strategie, Sursee als kantonales Nebenzentrum zu stärken, schreibt er.

Anpassungen nach öffentlicher Mitwirkung

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen aus der Bevölkerung im September 2021 sieben Eingaben ein. Diese betreffen vor allem die Themen Schattenwurf, Schallreflexion, Verkehr, Begrünung des Areals und Vernetzung mit dem Bahnhof. Die Stadt hat diese Anliegen geprüft und den Bebauungsplan Pilatusstrasse weiter optimiert. Während der anschliessenden öffentlichen Auflage gingen im Januar 2022 vier Einsprachen ein; davon wurde eine zurückgezogen.

An der Gemeindeversammlung befinden die Stimmberechtigten über die verbleibenden drei Einsprachen. Zudem können sie die baurechtlichen Vorgaben beschliessen, damit auf dem Areal das angedachte Projekt realisiert werden kann. Die Details des Projekts werden im anschliessenden Baubewilligungsverfahren behandelt und sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Die Botschaft zum Bebauungsplan Pilatusstrasse wird den Stimmberechtigten in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Sie ist auch online einsehbar. Die Gemeindeversammlung findet am 30. Mai 2022 um 19.30 Uhr im Pfarreizentrum Sursee an der St.-Urban-Strasse 8 statt. Neben dem Bebauungsplan Pilatusstrasse befinden die Stimmberechtigten über den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2021. Zudem wählen sie die Revisionsstelle für die Amtsdauer 2022 bis 2024.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DienstleistungenArchitekturFrankenEnergieSursee