Solaranlagen sollen neu von der Steuer abgezogen werden können

Keystone-SDA Regional
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Sursee,

Das Luzerner Kantonsparlament hat am Montag die Beratung des Klimaberichts, die es vor zwei Monaten begonnen hatte, fortgesetzt. Im Zentrum stand am Vormittag der Energieverbrauch der Gebäude.

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Eine Solaranlage auf dem Dach eines Betriebs. (Symbolbild) - keystone

Der Kantonsrat sprach sich dafür aus, den Klimaschutz auch durch Steuererleichterungen zu fördern. Neu sollen in der Steuererklärung Abzüge für Investitionen in Solaranlagen und energetische Sanierungen gemacht werden können. Das Parlament unterstützte einen Antrag seiner vorberatenden Kommission einstimmig.

Luzern ist der einzige Kanton, der diese Abzüge noch nicht zulässt und die energetischen Investitionen als wertvermehrend einstuft. Der Kanton setze damit ein völlig falsches Zeichen, sagte Urs Brücker (GLP). Korintha Bärtsch (Grüne) sagte, staatliche Fördergelder sollten nicht durch eine Wertvermehrung wieder aufgehoben werden.

Samuel Zbinden (Grüne) forderte ferner, dass Luzern künftig ein halbes Prozent seines Budgets in das Energieförderprogramm stecke. Der Kanton müsse mehr Geld in den Ersatz von Öl- und Gasheizungen «reinbuttern», denn es seien die hohen Investitionen, welche die Energiewende bei den Heizungen behindere.

Der Kantonsrat lehnte den Antrag aber mit 79 zu 30 Stimmen ab. Die vorgeschlagene Koppelung sei zu starr, sagte Ruedi Amrein (FDP). Armin Hartmann (SVP) sagte, mit solch fixen Anbindungen gehe der Handlungsspielraum beim Budgetieren verloren.

Das Parlament sprach sich aber grossmehrheitlich dafür aus, dass die finanzielle Förderung von Gebäudeisolationen auf regionale und treibhausgasarme Baumaterialien zu konzentrieren sei.

Weiter sprach sich der Kantonsrat für eine Einzelfallprüfung bei der Frage aus, wann ein Gebäude aus energetischen Gründen saniert oder ersetzt werden soll. Je nach Ausgangslage könne ein Abriss einer Sanierung sinnvoller sein, zum Beispiel wenn es um das Verdichten gehe, sagte etwa Michael Kurmann (Mitte).

Einwände gab es gegen eine im Klimabericht vorgesehene Sanierungspflicht für «energetisch sehr schlechte Gebäude». Damian Hunkeler (FDP) sagte, dem Klima bringe diese Pflicht nicht viel, denn es wären wohl nur wenige Häuser betroffen. Auch wäre eine Sanierungspflicht ein massiver Eingriff in ein Grundrecht.

Die Sanierungspflicht sei eine ultima ratio, wenn vorher nichts getan werde, hielt die Grünensprecherin Bärtsch dagegen. Es wäre schön, wenn die Hauseigentümer ihrer Eigenverantwortung wahrnehmen würden.

Auch Regierungsrat Fabian Peter (FDP) verteidigte die Sanierungspflicht. Letztendlich müssten alle Gebäude saniert werden, und der Kanton unterstütze finanziell entsprechende Investitionen seit 2010, sagte er. Das Parlament bestätigte schliesslich die Sanierungspflicht mit 70 zu 36 Stimmen.

Der Kantonsrat hatte in der Januarsession mit der Beratung des 177 Seiten starken Planungsberichts zur Klima- und Energiepolitik begonnen. Aus den Reihen des Kantonsrats wurden fast 50 Ergänzungs- und Streichungsanträge eingereicht. Der Rat setzt die Beratungen am Nachmittag fort. Dabei wird es vor allem um die Energieversorgung gehen.

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