Neue Regeln fördern Solarstrom und schützen das Klima

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Sursee,

Die Stadt Sursee passt das Bau- und Zonenreglement an, fördert Solarstrom auf Dächern und begrünte Flachdächer. Eine Mitwirkung ist bis 14. Juli 2025 möglich.

Die Altstadt der Gemeinde Sursee.
Die Altstadt der Gemeinde Sursee. - keystone

Wie die Stadt Sursee mitteilt, stärkt sie ihre nachhaltige Energiezukunft: Der von der Gemeindeversammlung genehmigte Gegenvorschlag zur Solar-Initiative fördert die Nutzung geeigneter Dachflächen für die Solarstromproduktion.

Dazu wird das Bau- und Zonenreglement (BZR) angepasst. Bis am 14. Juli 2025 kann die Bevölkerung Rückmeldungen und Anregungen zu den Anpassungen eingeben.

Am 1. März 2025 trat das neue kantonale Energiegesetz (kEnG) in Kraft. Seither muss bei Neubauten sowie bei einer Dachsanierung bei bestehenden Bauten das Potenzial zur Stromerzeugung mit einer Solaranlage angemessen ausgenutzt werden. Ansonsten ist eine Ersatzabgabe zu leisten.

Sursee setzt neue Massstäbe bei Solarpflicht

Die Stadt Sursee geht in diesem Punkt einen Schritt weiter: An der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 wurde der Gegenvorschlag zur Solarinitiative mit grosser Mehrheit angenommen.

Die Stimmbevölkerung beschloss, dass die Ersatzabgabe in Sursee nur dann als Variante zur Verfügung steht, wenn der Bau der Solaranlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt.

Zur rechtlichen Verankerung dieser Bestimmung wird nun das Bau- und Zonenreglement (BZR) angepasst.

Ergänzung zur Solarpflicht im Bau- und Zonenreglement

Konkret sieht die kantonale Gesetzgebung vor, dass bei Neubauten mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen bestückt werden müssen. Bei Dachsanierungen sind es 25 Prozent.

Wird die Mindestfläche nicht erreicht, ist eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt zu bezahlen. In der Stadt Sursee soll diese Zahlung nur möglich sein, wenn die Realisierung einer Anlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind die Altstadtzone, die Vorzone zur Altstadt sowie die Zone für Sport- und Freizeitanlagen.

Zur Unterstützung des Solarausbaus können in Sursee zudem weiterhin subventionierte Solar- und Energiesparberatungen gebucht werden. Die Kostenbeteiligung der Eigentümerschaft beträgt 100 Franken. Die Anmeldung erfolgt online auf der Website der Stadt.

Begrünung für die Biodiversität

Der zweite Punkt des Gegenvorschlags betrifft die Begrünung von Dächern. Während das neue kantonale Energiegesetz diesbezüglich keine Erläuterungen macht, sollen in Sursee die Flachdächer unabhängig vom Bau einer Solaranlage begrünt werden.

Begrünte Dächer wirken der Überhitzung entgegen. Damit begünstigen sie ein angenehmes Stadtklima. Zudem können begrünte Flachdächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere im Siedlungsgebiet sein.

Bisher war im BZR geregelt, dass nicht begehbare Flachdächer extensiv zu begrünen sind, wenn sie nicht mit einer Solaranlage belegt sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kombination von Dachbegrünung und Solaranlagen möglich und sinnvoll ist. Deshalb wird dieser Absatz im Bau- und Zonenreglement angepasst.

Öffentliche Mitwirkung

Alle Interessierten sind eingeladen, Rückmeldungen und Anregungen zu den Anpassungen im BZR einzureichen. Meinungsäusserungen sind bis zum 14. Juli 2025 mit dem Betreff «Gegenvorschlag Solar-Initiative» per E-Mail oder per Post der Stadt Sursee einzureichen.

Nach der Mitwirkung wird die Stadt Sursee die Anpassungen bereinigen. Die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit von Einsprachen in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025. Vorgesehen ist, dass die Stimmberechtigten im März 2026 über die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Solar-Initiative befinden.

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