Wie die Gemeinde Mauensee mitteilt, tritt die Zuweisung für Flüchtlinge in Kraft. Es werden dringend private Unterkünfte zur Anmiete gesucht.
Das alte Gemeindehaus Mauensee, welches heute für schulische Zwecke genutzt wird.
Das alte Gemeindehaus Mauensee, welches heute für schulische Zwecke genutzt wird. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie der Gemeinderat Mauensee bereits verschiedentlich informiert hat, sucht der Kanton Luzern – und in dessen Auftrag jede Gemeinde im Kanton Luzern – Wohnraum für die Flüchtlinge, aktuell für jene aus der Ukraine.

In der Zwischenzeit haben die Gemeinden die Zuweisungsentscheide erhalten. Mauensee kann aktuell immer noch zu wenig Wohnraum bieten. Daher wird die Ersatzabgabe fällig. Es wird also weiterhin dringend Wohnraum gesucht.

An den Wohnraum sind bestimmte Anforderungen gestellt. Dazu hat die Gemeinde auf ihrer Webseite ein Merkblatt aufgeschaltet. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) hat den Wohnraum zu prüfen.

Sollten Einwohner der DAF Wohnraum vermieten, gelten die Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Mauensee, welche ebenfalls auf der Gemeindewebseite zu finden sind.

Wohnraum kann der Gemeinde gemeldet werden

Die Bevölkerung wird gebeten, freien Wohnraum, den man der DAF zur Verfügung stellen möchte, der Gemeinde zu melden. Damit die Prüfung der Wohnobjekte möglichst effizient vorgenommen werden kann, werden einige Angaben benötigt:

Es ist die Grösse des Wohnobjekts zu schildern (beispielsweise 3,5-Zimmer-Wohnung), die Grundrisspläne und die genaue Adresse des Mietobjektes durchzugeben und die Kontaktdaten der Person wie Name, Telefon und E-Mail mitzuteilen.

Wie bereits erwähnt, müssen die Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Mauensee eingehalten werden.

Auch Gastfamilien können sich anbieten

Unterbringungsplätze bei Gastfamilien sind grundsätzlich auch möglich. Dazu müssen ebenfalls einige Anforderungen erfüllt sein:

Die Plätze müssen die Anforderungen an den Wohnraum gemäss Merkblatt erfüllen und für mindestens ein Jahr zur Verfügung stehen. Die Plätze in den Gastfamilien müssen jeglichen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich offen stehen (nicht nur Schutzsuchenden aus der Ukraine).

Bei allfälligen Fragen kann man sich auch direkt bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) in Luzern per E-Mail oder telefonisch melden.

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