Wie die Gemeinde Mauensee mitteilt, erstattet sie den Eltern die Kosten für die Bereitschaftsentschädigung für Geburt- und Wochenbettbegleitung zurück.
Blick auf das Schloss Mauensee im Kanton Luzern.
Blick auf das Schloss Mauensee im Kanton Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Kanton Luzern wird den Familien die Bereitschaftsentschädigungen für Hebammen von maximal 120 Franken in Rechnung gestellt.

In Mauensee gilt die Regelung, dass die Gemeinde Mauensee diese Kosten zu Gunsten der jeweiligen Familie freiwillig übernimmt.

Die Eltern können den bezahlten Beitrag an die Hebammen für den Pikettdienst bei der Geburt und dem Wochenbett bis spätestens Ende des Mutterschaftsurlaubes (16 Wochen nach der Geburt) auf der Gemeindeverwaltung Mauensee beantragen.

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