Oberentfelden

    In Oberentfelden sind Wahlplakate an Kandelabern erlaubt

    Nau.ch Lokal
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    Suhr,

    Wie die Gemeinde Oberentfelden mitteilt, wurde das Anbringen von Kleinplakaten an Kandelabern der Elektrizitätsversorgung Oberentfelden gestattet.

    Oberentfelden
    Das Dorfzentrum von Oberentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Für das zeitlich befristete Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten im Bereich von öffentlichen Strassen bestehen Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die aktuelle Fassung dieser Richtlinien ist seit Juni 2016 in Kraft.

    Ungeachtet der kantonalen Vorgaben braucht es die Zustimmung des Eigentümers von Grundstücken und Anlagen für die Plakatierung. So hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. August 2011 das Anbringen von Kleinplakaten an Kandelabern der Elektrizitätsversorgung Oberentfelden gestattet.

    Bedingung ist, dass die Montage mit Kabelbindern aus Kunststoff erfolgt und die Plakate sofort nach dem Urnengang sorgfältig entfernt werden. Weiter gilt zu beachten, dass Kleinplakate nur vor Personenwahlen, nicht aber vor Sachabstimmungen angebracht werden dürfen.

    Diese Informationen sind auch dauernd auf der Webseite der Gemeindekanzlei unter «Abstimmungen und Wahlen» zu finden.

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