Wie der Kanton Nidwalden berichtet, wird das kantonale Waldgesetz aufgrund Bundesgesetzesänderungen teilweise überarbeitet.
Ausblick auf die Bergkette in Wolfenschiessen.
Ausblick auf die Bergkette in Wolfenschiessen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das kantonale Waldgesetz bedarf aufgrund Änderungen im Bundesgesetz über den Wald einer Teilrevision.

Zwei zentrale Punkte sind die Ausweitung der Schädlingsbekämpfung sowie die verstärkte Nutzung von Holz als Baustoff und Energieträger. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun in die Vernehmlassung geschickt.

Das Waldgesetz des Kantons Nidwalden hat sich im Vollzug bewährt, muss jedoch wegen bundesrechtlicher Vorgaben und der weiterentwickelten Praxis angepasst und ergänzt werden.

So sind 2013 und 2017 Ergänzungen des eidgenössischen Waldgesetzes in Kraft getreten. «Mit der geplanten Teilrevision werden die Differenzen bereinigt», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun in die Vernehmlassung geschickt.

Ein Bereich betrifft den Forstschutz

Für den Wald bestehen vermehrt Gefahren durch eingeschleppte Schädlinge. Um diese konsequent zu bekämpfen oder deren Ausbreitung rechtzeitig zu verhindern, müssen nicht nur im, sondern auch ausserhalb des betroffenen Gebietes Massnahmen ergriffen werden können.

«Die bestehenden Regelungen sind teilweise lückenhaft und daher ungenügend. Nun wird die dringend notwendige Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen auch ausserhalb des Schutzwaldes ermöglicht», so Joe Christen.

Holzförderung in Nidwalden

Die Verwendung des einheimischen Rohstoffs ist einerseits energie- und klimapolitisch sinnvoll und erwünscht. Andererseits ist eine systematische Nutzung erforderlich, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen.

Mit einer neuen Bestimmung zielt der Kanton darauf ab, dass er bei der Planung und Errichtung von eigenen Bauten und Anlagen Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger verwendet, soweit keine anderen Lösungen nachhaltiger sind. «Dadurch kann der Kanton seine Vorbildfunktion manifestieren», sagt Joe Christen dazu.

Transparentere Bestimmungen für Veranstaltende

Der Wald wird von der Bevölkerung vielfältig genutzt als Erholungs- und Freizeitraum. Dies kann zu Beeinträchtigungen des Lebensraums für Pflanzen und Tiere führen. Deshalb sollen in Zukunft für Veranstaltungen im Wald transparentere Regeln gelten.

«Mit Vorgaben in der Waldverordnung, unter welchen Kriterien eine erhebliche Beanspruchung des Waldes vorliegt und daher eine Bewilligungspflicht gegeben ist, wird für Veranstalterinnen und Veranstalter Klarheit geschaffen», ist Joe Christen überzeugt.

Der Regierungsrat lehnt sich dabei an das eidgenössische Waldgesetz, welche ebenfalls eine Bewilligungspflicht für Grossanlässe kennt.

Landschaftsfoto in Wolfenschiessen.
Landschaftsfoto in Wolfenschiessen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Teilrevision des Waldgesetzes wird auch genutzt, um verschiedene Verfahren zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, so unter anderem, dass bei Waldrodungen für Bauvorhaben vorgängig ein Waldfeststellungsverfahren durchzuführen ist.

Nur so können die effektive Beanspruchung ausgewiesen und präzise Ersatzmassnahmen verfügt werden. Zwar wird dieses Vorgehen bereits heute praktiziert, jedoch ist es bisher nicht explizit im Gesetz verankert.

Darüber hinaus werden bestimmte Sachverhalte vom Gesetz in die Verordnung verschoben, wodurch die Gesetzgebung insgesamt schlanker und flexibler ausgestaltet werden kann.

Im Anschluss an die Vernehmlassung, die bis Ende Januar 2024 dauert, wird der Regierungsrat den Gesetzesentwurf bereinigen und diesen zuhanden des Landrates verabschieden.

Die Beratung im Kantonsparlament ist für das zweite und dritte Quartal 2024 vorgesehen. Die Teilrevision soll anschliessend auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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