Nidwaldner Landrat passt Sterbehilfegesetz an
Alters- und Pflegeheime im Kanton Nidwalden sollen die Sterbehilfe zulassen müssen. Das sieht eine Gesetzesänderung vor. Wie die Institutionen dies konkret handhaben müssen, gab am Mittwoch im Landrat zu diskutieren.

Das Pflegepersonal soll nicht verpflichtet werden, sich an der Sterbehilfe zu beteiligen. Darüber herrschte im Landrat Einigkeit.
Kontrovers war jedoch eine «Kann»-Formulierung im Gesundheitsgesetz, wonach die Pflegenden sterbewillige Personen freiwillig begleiten dürfen und dies «diskret und würdevoll» tun sollen.
Eine Minderheit der Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales stellte zwei Anträge: den Passus ganz oder zumindest die Wörter «diskret und würdevoll» zu streichen. Es sei unnötig, gesetzlich zu regeln, was in Hausordnungen verankert und im Berufsethos gelebt werden könne.
Die Fraktionen hatten gemischte Sympathien für die Anträge und entschieden meist nicht einstimmig. Gesundheitsdirektor Peter Truttmann plädierte dafür, nicht auf «gute Absichten» zu vertrauen und mahnte: «Was nicht im Gesetz steht, ist nicht garantiert.»
In einer Gegenüberstellung der Anträge sprach sich bei vielen Enthaltungen eine Mehrheit für die Streichung des ganzen Satzes aus. Darauf hielt jedoch eine Mehrheit von 29 zu 25 an der Version der Regierung fest. Die «Kann»-Formulierung verbleibt somit im Gesetz.
Auch ein Antrag zur Streichung der Pflicht der pflegebedürftigen Personen, die Institution über ihre Absicht, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, informieren zu müssen, fand keine Mehrheit.
Geändert wird jedoch eine grundsätzliche Formulierung: Im Gesetz soll künftig von «assistiertem Suizid» die Rede sein. Bisher schrieb Nidwalden von «assistierter Sterbehilfe». Dies sei ein «weisser Schimmel», ein Pleonasmus, begründete Antragssteller Thomas Wallimann (Grüne). Zudem würde in Fachkreisen und auch in anderen Kantonen stets von «assistiertem Suizid» gesprochen. Mit 52 Ja- zu einer Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen folgte der Landrat diesem Antrag gegen den Willen der Regierung.
Bislang ist es im Kanton Nidwalden den Leitungen von Alters- und Pflegeeinrichtungen überlassen, ob Bewohnende die Möglichkeit haben, assistierte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Die neue Regelung, wonach Alters- und Pflegeheime Sterbehilfe erlauben müssen, geht auf eine Motion zurück, die der Landrat 2023 überwiesen hatte.






