Kanton Nidwalden: Regierungsrat stützt neue Liquiditätsregeln für Banken
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden befürwortet die Änderung der Liquiditätsverordnung. Er verlangt aber verhältnismässige Vorgaben für Regionalbanken.

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der Vorlage. Eine ausreichende Liquiditätsvorsorge und die Möglichkeit, in einer Stress- oder Krisensituation rasch auf Liquiditätsunterstützung der Schweizerischen Nationalbank oder anderer Zentralbanken zurückgreifen zu können, leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems.
Positiv beurteilt der Regierungsrat insbesondere, dass die vorgesehenen Anforderungen nach Grösse und Systemrelevanz der Banken abgestuft werden. Die Ausnahme der Banken der Kategorien 4 und 5 sowie die institutsspezifische Ausgestaltung der Anforderungen für Banken der Kategorie 3 tragen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung.
Aus Sicht des Regierungsrates bietet die Vorlage die Chance, die Krisenfestigkeit der Banken zu erhöhen und das Risiko schwerwiegender Liquiditätsengpässe zu reduzieren. Eine höhere Stabilität der Banken liegt nicht nur im Interesse des Finanzplatzes, sondern auch der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft. Für Kantone mit einer Kantonalbank kann dadurch zudem das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit einer allfälligen Inanspruchnahme der Staatsgarantie vermindert werden.
Den Vorteilen stehen zusätzliche regulatorische, administrative und finanzielle Belastungen für die betroffenen Banken gegenüber. Insbesondere die rechtliche und operationelle Vorbereitung von Vermögenswerten kann zusätzlichen Aufwand verursachen. Dieser kann sich mittelbar auch auf die Kundinnen und Kunden sowie die regionale Wirtschaft auswirken.
Der Regierungsrat erachtet es deshalb als wesentlich, dass die neuen Anforderungen konsequent risikobasiert und verhältnismässig ausgestaltet werden. Insbesondere bei regional ausgerichteten Banken sind das Geschäftsmodell, das Risikoprofil, die Grösse und die tatsächliche Bedeutung für die Finanzstabilität angemessen zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf die Rolle der Eigentümerkantone bei von der FINMA angeordneten Sanierungsmassnahmen für Kantonalbanken zu legen.
Bei Banken der Kategorie 3 sind die Kriterien zur Bestimmung des vorzubereitenden Volumens klar und nachvollziehbar festzulegen. Der Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden darf nicht dazu führen, dass Institute mit vergleichbarem Risikoprofil unterschiedlich oder unverhältnismässig belastet werden. Insbesondere das Anliegen einer klaren, risikobasierten und verhältnismässigen Ausgestaltung der Anforderungen ist aus kantonaler Sicht nachvollziehbar und zu unterstützen.
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden unterstützt die Änderung der Liquiditätsverordnung grundsätzlich. Die verbesserte Vorbereitung auf Liquiditätsengpässe stärkt die Stabilität des Finanzsystems und kann gleichzeitig die finanziellen Risiken für die öffentliche Hand reduzieren. Bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung ist jedoch sicherzustellen, dass die Anforderungen risikobasiert, verhältnismässig und mit vertretbarem administrativem Aufwand umgesetzt werden.
Insbesondere für regional ausgerichtete Banken sind klare und nachvollziehbare Vorgaben vorzusehen und deren Geschäftsmodell, Risikoprofil und Grösse angemessen zu berücksichtigen.






