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    Schwyzer Regierung will keinen Fonds für SZKB-Staatsgarantie

    Keystone-SDA Regional
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    Schwyz,

    Die Schwyzer Kantonalbank behält die Staatsgarantie bei und lehnt Vorschläge zur Änderung ab.

    Logo Schwyzer Kantonalbank
    Logo Schwyzer Kantonalbank. (Archivbild) - keystone

    Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) soll die Staatsgarantie auch in Zukunft mit einem Prozent ihres Kapitals abgelten. Zudem soll dieses Geld weiterhin in die Staatskasse und nicht in einen speziellen Fonds fliessen.

    Der Regierungsrat lehnt zwei Postulate von Kantonsrat Alexander Lacher (SVP) zur Staatsgarantie ab. Er sprach sich damit dafür aus, dass an der nach seiner Einschätzung bewährten Regelung nichts geändert wird, wie aus seinen Antworten vom Donnerstag hervorgeht.

    Die SZKB verfügt über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Gratis ist diese nicht: Sie muss dem Kanton dafür jährlich eine Abgeltung zahlen. Diese beträgt ein Prozent der nach Bundesrecht erforderlichen Mittel, wie der Regierungsrat ausführte.

    Lacher machte dem Regierungsrat beliebt, eine andere Berechnungsmethode zu prüfen. Er begründete dies mit den Risiken, welche von der dynamischen Geschäftsentwicklung der SZKB und der Finanzmärkte ausgingen.

    Verschiedene Modelle – keine klaren Vorteile

    Tatsächlich gibt es in den Kantonen ganz verschiedene Abgeltungsmodelle. Dennoch will der Regierungsrat bei dem heute in Schwyz angewandten nicht rütteln. Die aktuelle Regelung sei einfach und planbar, alternative Modelle hätten keinen klaren Vorteil.

    Im zweiten Postulat machte sich Lacher für einen Fonds stark, in dem die Abgeltungen fliessen sollen. Heute geht die jährliche Abgeltung in den allgemeinen Staatshaushalt. Im Krisenfall stünden die Mittel damit nicht gesondert und unmittelbar zur Verfügung.

    Auch von dieser Idee hält der Regierungsrat wenig. Die finanzielle Stärke des Kantons und der SZKB seien die bessere Absicherung als ein Fonds, erklärte er.

    Fonds: Kein vollumfänglicher Schutz

    Ein Fonds würde gemäss Regierung den finanziellen Handlungsspielraum einschränken, ohne einen vollumfänglichen Schutz zu bieten. Weil die Gelder im Fonds investiert seien, könnten sie im Krisenfall nicht sofort abberufen werden, hiess es dazu in der Postulatsantwort. Der Kanton Zürich habe seinen Garantiefonds deswegen wieder abgeschafft.

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