EFD startet Vernehmlassung zur Revision der Liquiditätsverordnung

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Zürich,

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Vernehmlassung zur geplanten Revision der Liquiditätsverordnung für systemrelevante Banken eröffnet. Die Revision soll sicherstellen, dass die Institute ausreichend Liquidität halten, um auch Schocks auszuhalten.

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Im Luzerner Kantonsrat steht die Ablehnung des Budgets 2026 bevor. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die heute geltenden besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken würden nicht durchgehend zu einer höheren Liquiditätshaltung führen, teilte das EFD am Donnerstag mit.

Die vom Bankengesetz verlangte höhere Widerstandsfähigkeit sei somit nicht gewährleistet.

Das neue Regulierungskonzept für systemrelevante Banken umfasst Grund- und Zusatzanforderungen. Die Grundanforderungen decken gewisse Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt sind. Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) könne zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben.

Systemrelevante Banken sollten laut dem EFD in der Lage sein, Liquiditätsschocks besser als die übrigen Banken zu absorbieren und den Bedarf auch für eine Sanierung oder Liquidation zu decken. Die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Intervention - mit möglichen Kostenfolgen für die Steuerpflichtigen - sei zu minimieren.

In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS sowie die PostFinance, die Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant. Die bestehenden Regeln des Bankengesetzes sollen verhindern, dass Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Januar 2022.

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