Kanton Nidwalden: Grossprojekte kommen neu auf den Nachhaltigkeits-Prüfstand
Grosse Vorhaben der Nidwaldner Verwaltung werden künftig auf Nachhaltigkeit geprüft. Der Regierungsrat setzt die Schwelle bei 5 Millionen Franken an.

Ein Vorstoss fordert, grössere Vorhaben der öffentlichen Verwaltung künftig systematisch auf ihre Nachhaltigkeit zu prüfen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen. Eine solche Beurteilung kann dazu beitragen, gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und ausgewogen zu berücksichtigen.
Das Instrument soll nun schrittweise in der Verwaltung eingeführt werden.
Ein Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden verlangt, dass bedeutende Vorhaben in der Verwaltung einer Beurteilung auf Nachhaltigkeit (NHB) unterzogen werden. Ein Projekt würde gemäss Vorstoss dann als beurteilungswürdig gelten, wenn sämtliche folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind: Es erfordert einen Regierungsratsbeschluss, hat grossräumige Auswirkungen, betrifft mehr als 5'000 Personen, verursacht Aufwände oder Erträge von über 2 Mio. Franken, entfaltet eine zukunftsgerichtete und über die Verwaltung hinausgehende Wirkung und stellt ein neues Geschäft oder eine wesentliche Überarbeitung eines bestehenden Geschäfts dar.
Der Regierungsrat ist gegenüber dem Anliegen positiv eingestellt und misst von sich aus dem Thema im Leitbild Nidwalden 2035 eine hohe Bedeutung bei. «Nachhaltigkeit ist längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Leitgedanke für unser Handeln. Natürliche Lebensgrundlagen stehen unter Druck, soziale Ungleichheiten nehmen zu und gleichzeitig soll eine wirtschaftliche Entwicklung erfolgen. Auch öffentliche Verwaltungen stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Der Regierungsrat anerkennt auch die Rolle des Kantons bei der lokalen Erreichung der Ziele der Agenda 2030, die als globales Rahmenwerk der UNO für eine nachhaltige Entwicklung gilt und vom Bund mitgetragen wird.
In seinem Bericht zum Postulat zeigt der Regierungsrat auf, wie die Verwaltung eine Nachhaltigkeitsbeurteilung strategisch verankern und operativ umsetzen kann. Das Instrument soll schrittweise eingeführt werden. Dabei wird auf eine praxistaugliche Anwendung geachtet, um den Aufwand vertretbar zu halten und die Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen.
Die Beurteilung der relevanten Vorhaben wird durch drei kantonale Fachpersonen aus den Bereichen Gesellschaft, Ökonomie und Ökologie erfolgen. Welche einbezogen werden, richtet sich nach den jeweiligen Inhalten und Fragestellungen. Der damit verbundene Mehraufwand bleibt begrenzt und ist insofern gerechtfertigt, als dadurch potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und Projekte bestenfalls optimiert werden.
Die im Postulat aufgeführten Relevanzkriterien für die Nachhaltigkeitsbeurteilung werden als zweckmässig erachtet. Die vorgeschlagene Methodik ermöglicht eine nachvollziehbare Beurteilung. Gleichzeitig wird eine ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte sichergestellt.
Dadurch wird eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel gefördert. Eine Anpassung nimmt der Regierungsrat beim finanziellen Schwellenwert vor. Dieser wird von 2 auf 5 Millionen Franken angehoben.
Damit soll die Nachhaltigkeitsbeurteilung gezielt bei Projekten mit grösserer finanzieller Bedeutung zum Einsatz kommen. «Wir fokussieren die Beurteilung damit auf besonders relevante Vorhaben und können die verfügbaren Ressourcen dort einsetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen», hält der Regierungsrat in seinem Bericht fest. «Eine systematische Nachhaltigkeitsbeurteilung bei kantonalen Grossprojekten ist sinnvoll, zeitgemäss und trägt zur Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz bei», ist Joe Christen überzeugt.
«Sie dient zudem als transparente Grundlage für Entscheidungsträger.» Ziel ist es parallel, in der Verwaltung eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Denkweise zu etablieren.
Der Regierungsrat hat den Bericht zur Nachhaltigkeitsbeurteilung in der Verwaltung verabschiedet und beantragt dem Landrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.






