Nidwalden

    Nidwaldner Kommission will nun doch keinen selbständigen Hilfsfonds

    Keystone-SDA Regional
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    Nidwalden,

    Die Nidwaldner Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) macht eine Kehrtwende beim Hilfsfonds. Forderte sie im letzten Jahr noch den Erhalt des Fonds als eigenständige Anstalt, beantragt sie nun doch eine Integration in die Nidwaldner Sachversicherung.

    Der Nidwaldner Hilfsfonds leistet im Kanton Entschädigungen an Betroffene von nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden. (Archivaufnahme)
    Der Nidwaldner Hilfsfonds leistet im Kanton Entschädigungen an Betroffene von nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden. (Archivaufnahme) - Keystone/URS FLUEELER

    Im Oktober 2025 hatte die SJS die Rückweisung der Revision des Hilfsfondsgesetzes im Landrat angestossen, um die Zusammenlegung mit der Sachversicherung (NSV) zu verhindern. Nun hat die Kommission die gegenteilige Haltung, wie ihrem Bericht aus den am Freitag publizierten Landratsunterlagen zu entnehmen ist.

    Die SJS habe den neuen Antrag der Regierung, der die Forderung des Landrats umsetzt und für den Erhalt des Hilfsfonds (HF) als eigenständige Anstalt sorgt, in drei Sitzungen «eingehend beraten», hiess es. Dabei tagte sie nach den Gesamterneuerungswahlen vom März in neuer Zusammensetzung. Unbestritten war, dass der HF weiterhin Entschädigungen bei nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden leisten soll. Zu reden gab bloss die mögliche Integration in die NSV.

    Integration ohne Leistungsabbau

    Letztlich kam eine fünfköpfige Mehrheit der Kommission zum Schluss: Die Gesetzesrevision soll den Betroffenen dienen und nicht dem «Erhalt eines Verwaltungsapparats». Man wolle zum ursprünglichen Anliegen der Revision zurück: Die Integration wurde 2017 von verschiedenen Parteien, darunter die damalige CVP und die FDP, gefordert. Damit liessen sich Prozesse straffen, ohne dass ein Leistungsabbau stattfindet, so die Kommission. Deshalb beschloss eine Mehrheit, dem Landrat nun doch die Zusammenlegung zu beantragen.

    Drei Mitglieder stimmten gegen diesen Beschluss. Sie kritisierten, dass so zwei Anstalten verschmelzen, die inhaltlich getrennt gehörten. Befürchtet wird ein «Interessenkonflikt». Zudem drohe bei einer Integration eine «Bürokratisierung». Als der Landrat im Oktober 2025 das Geschäft an die Regierung zurückwies, war von einer befürchteten «Abschaffung durch die Hintertüre» die Rede.

    Die Regierung betonte im Gesetzesprozess, die Leistungen für anspruchsberechtigte Personen würden sich durch die Revision nicht verändern. Der Landrat berät das Geschäft in seiner Sitzung vom 21. Oktober.

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