In Stans wird periodische Schutzraumkontrolle durchgeführt
Wie die Gemeinde Stans mitteilt, findet zwischen März und Mai 2024 in Stans die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) statt. Die Arbeiten wurden vergeben.

Im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sind alle zehn Jahre Kontrollen bei den Schutzräumen durchzuführen.
Die nächste Kontrolle in Stans ist für das Jahr 2024 vorgesehen und wird durch kantonale Stellen bewerkstelligt. Im Stanser Gemeindegebiet gilt es rund 370 Schutzräume zu prüfen.
Arbeiten wurden an Firma Abri Audit AG vergeben
Aufgrund des grossen Umfangs hat der Kanton entschieden, die Arbeiten an ein externes Kontrollorgan zu vergeben. Der Auftrag wurde an die Firma Abri Audit AG übertragen.
Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist auf Schutzraumkontrollen spezialisiert.
Vorteile einer periodischen Schutzraumkontrolle
Die periodische Schutzraumkontrolle dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden als Übersicht über die Betriebsbereitschaft der Schutzräume und zur Feststellung von Mängeln und des Erneuerungsbedarfs.
Die periodische Schutzraumkontrolle soll das Verständnis der Hauseigentümer für den Nutzen des konsequenten Unterhalts der Schutzräume fördern.
Die Schutzraumkontrolle kann genutzt werden, um vor Ort durch das Kontrollpersonal kleine Mängel zu beheben und gewisse Unterhaltsarbeiten durchzuführen, soweit dies während der PSK möglich ist und der Hauseigentümer damit einverstanden ist.
Abri Audit AG wird Kontakt mit Hauseigentümer aufnehmen
Die betroffenen Hauseigentümer oder die zuständigen Verwaltungen werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert.
So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.
Im Grundsatz fallen bei Mängeln keine Kosten zulasten der Eigentümer an, ausser man stellt ein unsachgemässer Gebrauch fest.