

Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats

- in zweiter Lesung einstimmig der Teilrevision des Persönlichkeitsschutzgesetzes zugestimmt. Diese schafft eine gesetzliche Grundlage, um gewalttätige Personen mit elektronischen Fussfesseln zu überwachen.
- in erster Lesung das Gerichtsgesetz teilrevidiert. Mit den Änderungen erhält die Praxis der Gerichte, teilweise ohne Gerichtsschreiber zu tagen, eine gesetzliche Grundlage.
- in erster Lesung eine Gesetzesänderung unterstützt, gemäss der Familien von den Kosten, die das Einschreiten der Kesb verursachen können, entlastet werden.
- in erster Lesung einem neuen Bewertungsverfahren für Immobilien zugestimmt und das Steuergesetz entsprechend angepasst. Neu sollen alle sieben Jahre die Grundstücke neu geschätzt werden, und zwar auf der Basis vorhandener Daten.
- ein Postulat von Remigi Zumbühl (FDP), gemäss dem die Hauptstrassen mit Randlinien bemalt werden sollen, mit 57 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
- zwei Einfach Auskunftsbegehren behandelt.
- Berichte behandelt.
Meinungen