Beckenried

    Beckenried NW: Neues Feuerwehrauto und Saalsanierung vor der Gemeinde

    Gemeinde Beckenried
    Gemeinde Beckenried

    Nidwalden,

    Am 27. November 2026 entscheiden die Stimmberechtigten von Beckenried NW über die Budgets, ein Tanklöschfahrzeug für 520'000 Franken und die Saalsanierung.

    Beckenried NW
    Gemeindehaus Beckenried (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Im Anschluss an die Gemeindeversammlungen laden wir Sie gerne zu einem Apéro ein. Dieser findet im Alten Schützenhaus statt.

    Römisch-Katholische Kirchgemeinde Beckenried

    Das Budget 2027 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 45'800.

    Bei einem Gesamtaufwand von CHF 1'078'800 und einem Gesamtertrag von CHF 1'033'000 liegt das Ergebnis praktisch auf dem Niveau des Vorjahresbudgets.

    Auch in der Kirchgemeinde sind die Einflüsse des gesellschaftlichen Wandels spürbar. Fragen nach der Zukunftsfähigkeit stellen sich dabei sowohl für die Pfarrei als auch für die Kirchgemeinde und ihre Liegenschaften. Der Kirchenrat richtet seine Planung deshalb bewusst auf die längere Frist aus.

    Bei der Kirche St. Heinrich besteht Handlungsbedarf bei der Gebäudetechnik. Der Kirchenrat nimmt die notwendigen Abklärungen im Jahr 2027 an die Hand, damit die Kirchgemeindeversammlung anschliessend auf einer belastbaren Grundlage über konkrete Investitionen entscheiden kann. Dabei achtet er darauf, dass die weiteren Schritte finanziell tragbar bleiben.

    Ein besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Gebäudetechnik. Die bestehende elektrische Bankheizung ist technisch und energetisch nicht mehr zeitgemäss und verursacht hohe Betriebskosten. Allein der Stromaufwand für die Pfarrkirche beträgt jährlich rund CHF 13'000.

    Der Kirchenrat beantragt für das Jahr 2027 die Beibehaltung des bisherigen Steuerfusses von 0.35 Einheiten.

    Politische Gemeinde Beckenried

    Die Erfolgsrechnung sieht bei einem Ertrag von CHF 15'834'100 und einem Aufwand von CHF 15'826'200 ein Mehrertrag von CHF 7'900 vor. Eine Entnahme eines Betrages aus den finanzpolitischen Reserven ist nicht vorgesehen. Dieses Ergebnis basiert auf einem unveränderten Steuerfuss bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen von 1.79 Einheiten.

    Der budgetierte Ertrag hat gegenüber dem Vorjahr um CHF 205'918 abgenommen. Die Abnahme ist im Wesentlichen auf die tieferen Erträge bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen sowie auf den Rückgang der Finanzausgleichszahlungen zurückzuführen.

    Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig (minus CHF 111'965). Dies ist insbesondere auf die Optimierung der Pensen bei den Lehrkräften zurückzuführen, da die Schülerzahlen abnehmen.

    Bei der Investitionsrechnung sind Bruttoinvestitionen von CHF 4'892'100 bzw. Nettoinvestitionen von CHF 3'559'900 vorgesehen. Das grösste geplante und bewilligte Investitionsvorhaben ist wie in den Vorjahren das Hochwasserschutzprojekt Lielibach (Fertigstellung Baulos 3 Berg Studi und Umsetzung letztes Baulos 4 Grabi).

    Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet der Gemeinderat für das Jahr 2027 die Beibehaltung des bisherigen Steuerfusses von 1.79 Einheiten als richtig.

    Gemeindewerk Beckenried

    Die Erfolgsrechnung sieht bei einem Betriebsertrag von CHF 9'884'500 (Vorjahr CHF 9'936'700) und einem Betriebsaufwand von CHF 8'440'100 (Vorjahr CHF 8'324'300) ein Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Zinsen von CHF 1'444'400 (Vorjahr CHF 1'612'400) vor. Nach Abzug der Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie des Finanzergebnisses ergibt sich ein budgetierter Jahresgewinn von CHF 238'000 (Vorjahr CHF 288'800).

    Aktuell wird das Wasserversorgungsreglement einer Totalrevision unterzogen. In diesem Rahmen ist auch eine Anpassung der Tarife vorgesehen, damit das strukturelle Defizit in der Wasserrechnung ausgeglichen werden kann. Es ist geplant, das revidierte Reglement im Jahr 2027 der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen und per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.

    Objektkredit für ein neues Tanklöschfahrzeug

    Das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Beckenried wurde im Jahre 2003 ersetzt. Dabei wurde ein MAN 14.285 LA Tanklöschfahrzeug der Firma Brändle AG gekauft.

    Dieses Fahrzeug ist nun bereits 23-jährig und muss ersetzt werden. Der Wartungsaufwand wird immer grösser und die Ersatzteile sind nur noch beschränkt erhältlich.

    Aufgrund dieser Ausgangslage wurden erste umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Nachdem die Gemeinden Emmetten (2020) und Hergiswil (2023) bereits ihre Tanklöschfahrzeuge ersetzt haben, konnte auf diese Grundlagen zurückgegriffen werden. Die Breite des Fahrzeuges ist mit 2.3 m gegeben.

    Derzeit liegt eine erste Richtofferte für ein neues Tanklöschfahrzeug vor. Es muss mit Kosten von insgesamt Brutto CHF 520'000.00 inkl. 8.1 % MWST gerechnet werden. Diese Kosten beinhalten einerseits das Fahrzeug und andererseits den feuerwehrtechnischen Aufbau.

    An die Anschaffungskosten des neuen Tanklöschfahrzeuges hat die Nidwaldner Sachversicherung einen Beitrag von CHF 200'000.00 zugesichert, womit sich für die Gemeinde Beckenried Nettoinvestitionen von CHF 320'000.00 ergeben.

    Nach Erteilung des Bruttokredites wird für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges ein öffentliches Submissionsverfahren durchgeführt. Die Inbetriebnahme des neuen Fahrzeuges ist im Jahre 2028 vorgesehen, womit das bisherige Tanklöschfahrzeug ein Alter von 25 Jahren erreichen wird.

    Baukredit für die Teilsanierung des Alten Schützenhauses

    Das Alte Schützenhaus, seit 1971 im Besitz der Gemeinde, ist als Mehrzweckgebäude in Beckenried nicht mehr wegzudenken. Dank unzähliger Anlässe und Versammlungen ist das Alte Schützenhaus der meistbesuchte Veranstaltungsort in Beckenried. Bis zum Jahr 2002 diente der Saal auch als Turnhalle für die Schule.

    Die intensive Nutzung des Alten Schützenhauses verbunden mit dem Alter vieler Installationen verlangte eine erneute Sanierung. Die Liegenschaftskommission erarbeitete im Jahr 2016 ein Gesamtsanierungskonzept. Alle Bauteile wurden auf ihr Alter und Zustand analysiert.

    Die daraus resultierenden Kosten einer Gesamtsanierung wurden dabei auf rund 2.2 Mio. Franken veranschlagt.

    Nach weiteren Jahren intensiver Nutzung des Alten Schützenhauses drängt sich eine sanfte Innensanierung verschiedener Bereiche im Saal auf. Im Investitionsbudget 2027 werden für die Teilsanierungsarbeiten im Bereich Saal und Vorplatz des Mehrzweckgebäudes CHF 500'000 bereitgestellt.

    Es sind folgende Sanierungsarbeiten geplant:

    Buffettanlage
    Ersatz Beleuchtung und Lichtsteuerung
    Türe Eingang Süd (Mitte)
    Hintergrundvorhänge im Bühnenbereich
    Bodenbelag
    Ersatz Fettabscheideranlage für die Küche inkl. Belagsarbeiten

    Die Gesamtkosten für diese Teilsanierung werden mit CHF 500'000 inkl. 8.1 % MWST beziffert. Das Projekt wird durch die Liegenschaftsverwaltung bearbeitet und mit entsprechenden Unternehmungen aus der Region umgesetzt. Die Arbeiten müssen gut vorbereitet sein, da die belegungsfreien Zeitfenster für die Umsetzung aufgrund der Intensiven Nutzung eng sind.

    Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine umfassende Aussensanierung (Fensterersatz, Dach, Haupteingangstüre) des Alten Schützenhauses umgesetzt werden müssen.

    Neues Hafenreglement für die Bootshafenanlage Feld

    Das Reglement für die Bootshafenanlage Feld der Politischen Gemeinde Beckenried (Hafenreglement) vom 18. Mai 1990 ist seit 12. November 1990 in Kraft.

    Am 23. September 2025 erteilte der Regierungsrat Nidwalden der Politischen Gemeinde Beckenried eine neue Konzession für die Benützung der Bootshafenanlage Feld und der Wasserflächen für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2065. Diese Konzessionserneuerung war ein wichtiger Bestandteil der geplanten Sanierung der Mole beim Bootshafen Feld. Die notwendige Baubewilligung für die Sanierung liegt seit 9. März 2026 vor.

    Im Rahmen der Erneuerung der Konzession sowie der geplanten Sanierung der Hafenmole wurde auch das bestehende Hafenreglement überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht.

    Mit dem neuen Hafenreglement erhält der Gemeinderat die Kompetenz, die Tarifverordnung sowie die Hafenordnung selbst zu erlassen. Damit hat der Gemeinderat einen grösseren Spielraum bei sich aufdrängenden Korrekturen und muss nicht bei jeder kleinsten Anpassung der Gemeindeversammlung ein Genehmigungsgeschäft unterbreiten.

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