Rücksicht statt Raketen: Feuerwerksverbot in St. Moritz
In St. Moritz gilt weiterhin ein Feuerwerksverbot – auch am 1. August. Erlaubt sind nur wenige ungefährliche Ausnahmen wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk.

Wie die Gemeinde St. Moritz berichtet, ist das Feuerwerk zum Nationalfeiertag am 1. August verboten beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich. In der Gemeinde gilt seit Juni 2022 ein Feuerwerksverbot.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten. Ausgenommen hiervon ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.
Wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat auch dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt. Die vollständigen Bestimmungen zum Feuerwerksverbot und zu erlaubten Ausnahmen sind Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.
Die Feuerwerksregelung trägt dazu bei, Lärm und Emissionen zu reduzieren – ein Anliegen, das Nachhaltigkeit und Rücksicht auf Tiere in der Bergregion fördert.