Feuerwerk in St. Moritz nur noch eingeschränkt möglich
Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, ist das Feuerwerk zum Jahreswechsel verboten beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.

Wie die am 30. Juni 2022 verabschiedete Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes besagt, ist das Abbrennen von Feuerwerk in St. Moritz verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen bezüglich Lärm, Rauchemissionen et cetera und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.
Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.
Aktuelle Feuerwerks-Bestimmungen auf Gemeinde-Webseite einsehbar
Die vollständigen Bestimmungen zum Verbot und was erlaubt ist, sind Artikel 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.
Dieses ist auf der Webseite der Gemeinde St. Moritz publiziert.