Berneck

Berneck SG: Erste zwei Stunden gratis – 380 Parkplätze werden bewirtschaftet

Gemeinde Berneck
Gemeinde Berneck

St. Margrethen,

In Berneck SG soll die Parkplatzbewirtschaftung am 1. Januar 2027 starten. Der Gemeinderat hat die neun Eingaben aus der Mitwirkung nun beantwortet.

Berneck SG
Berneck SG: Die Gemeinde St. Margrethen mit der Kirche (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Gemeinderat beabsichtigt, die rund 380 öffentlich zugänglichen Parkplätze sowie die Quartierparkierung – die sogenannten Laternenparkplätze – in Berneck künftig zu bewirtschaften. Damit sollen die vorhandenen Parkplätze bedarfsgerecht genutzt, ihre Verfügbarkeit verbessert und eine angemessene Rotation gewährleistet werden. Die öffentlichen Parkplätze sollen verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung stehen und insbesondere auch für Kundschaft, Gäste, Besucherinnen und Besucher sowie kurzfristige Nutzungen verfügbar bleiben.

Gleichzeitig soll das regelmässige und längerfristige Parkieren geordnet werden.

Neun Eingaben gingen während der Mitwirkungsfrist ein

Vom 22. Juni bis 21. Juli 2026 führte die Gemeinde eine öffentliche Mitwirkung zum Parkplatzbewirtschaftungskonzept und zum Entwurf des Parkierungsreglements durch. Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist gingen neun Eingaben von insgesamt 13 Personen und einer Organisation ein.

Die Eingaben thematisieren unter anderem die kostenlose Parkzeit, die Tarife, die Parkkarten, die Laternenparkierung in den Wohnquartieren, den Vollzug und die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen. Daneben wurden Anliegen zu einzelnen Parkierungsanlagen und Strassen eingebracht. Die grundsätzliche Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung wurde in den Eingaben mehrheitlich nicht infrage gestellt.

Thematisiert wurden vor allem die konkrete Ausgestaltung und einzelne Vollzugsfragen.

Der Gemeinderat hat sämtliche Eingaben geprüft und im Mitwirkungsbericht beantwortet. Die Grundzüge der vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung werden beibehalten. Auf grösseren Parkierungsanlagen sind Parkuhren vorgesehen.

Für regelmässiges oder längerfristiges Parkieren können Parkkarten bezogen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. In den Wohnquartieren werden keine Parkuhren aufgestellt. Gelegentliches Parkieren bleibt dort kostenlos, sofern es an der betreffenden Stelle rechtlich zulässig ist.

Für regelmässiges Parkieren an drei oder mehr Tagen pro Monat im gleichen Bereich ist hingegen grundsätzlich eine Dauerparkkarte erforderlich. Die Wohnquartiere sind damit ebenfalls Teil der Parkplatzbewirtschaftung.

Auf den mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen bleiben die ersten zwei Stunden kostenlos. Der Parkvorgang muss auch während der Gratiszeit registriert werden. Damit bleiben Einkäufe, Arzt- und Restaurantbesuche sowie andere kürzere Aufenthalte ohne Parkgebühren möglich und die Zugänglichkeit des örtlichen Gewerbes bleibt gewährleistet.

Die anschliessenden moderaten Gebühren fördern eine angemessene Rotation und verbessern die Verfügbarkeit der Parkplätze für weitere Nutzergruppen. Nach einer ersten Einführungsphase wird in der zweiten Jahreshälfte 2027 überprüft, ob in der Praxis ein breites Bedürfnis nach einer dreistündigen Gratisparkzeit besteht. Sofern die Parkplatzbewirtschaftung mindestens kostendeckend ist, können die Gratisparkzeit und der Gebührentarif zeitnah angepasst werden.

Verschiedene weitere Hinweise aus der Mitwirkung wurden aufgenommen und die Unterlagen entsprechend präzisiert. Der Mitwirkungsbericht sowie die überarbeiteten Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Das Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung einfach erklärt» fasst die Regelungen für die Bevölkerung kompakt und verständlich zusammen. Der Mitwirkungsbericht zeigt ergänzend auf, wie der Gemeinderat die einzelnen Eingaben beurteilt hat und welche Präzisierungen daraus hervorgegangen sind.

Die nächsten Schritte zur Einführung der Parkplatzbewirtschaftung werden nun vorbereitet. Der Erlass des Parkierungsreglements durch den Gemeinderat ist voraussichtlich im Herbst 2026 vorgesehen. Anschliessend untersteht das Reglement dem fakultativen Referendum.

Sofern kein Referendum zustande kommt, soll die Parkplatzbewirtschaftung per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ab sofort steht auf der Website der Gemeinde Berneck unter der Rubrik «Verwaltung» eine eigene Seite zur Parkplatzbewirtschaftung zur Verfügung. Dort werden sämtliche Informationen und Unterlagen gebündelt und übersichtlich aufgeschaltet. Zu gegebener Zeit wird die Seite insbesondere mit Gesuchsformularen, häufig gestellten Fragen (FAQ) und weiteren für die Umsetzung erforderlichen Dokumenten ergänzt.

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