Berneck

Gemeinde will öffentliche Parkplätze besser nutzbar machen

Gemeinde Berneck
Gemeinde Berneck

St. Margrethen,

Die Gemeinde Berneck hat das Konzept «Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund» samt zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Diese startet am 22. Juni.

Parkplatz. (Symbolbild)
Parkplatz. (Symbolbild) - Nau.ch

Wie die Gemeinde Berneck schreibt, verfügt sie über rund 380 öffentlich zugängliche Parkplätze auf dem Gemeindegebiet. Diese befinden sich insbesondere im Ortszentrum, bei öffentlichen Einrichtungen, Schul- und Sportanlagen sowie in Naherholungs- und Freizeitgebieten.

Grundlagen für zukünftige Parkplatzbewirtschaftung erarbeitet

Bereits früher, unter anderen im Zusammenhang mit der Abstimmung bezüglich des zweiten Tiefgaragengeschosses im Hasler-Areal, kommunizierte der Gemeinderat, dass die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund vorgesehen ist.

Unter Berücksichtigung der Entwicklung im Dorfzentrum und des daraus entstehenden zusätzlichen Wohnraums sowie des Wegfalls einzelner bisheriger Parkplatzkapazitäten erarbeiteten Verwaltung und Gemeinderat die Grundlagen für die zukünftige Parkplatzbewirtschaftung.

Vorhandene Plätze besser nutzbar machen

Mit der Parkplatzbewirtschaftung verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Parkplätze sicherzustellen, die Verfügbarkeit zu verbessern und eine angemessene Parkplatzrotation zu fördern. Gleichzeitig soll die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund geordnet geregelt werden.

Die Parkplatzbewirtschaftung erfolgt dabei nicht flächendeckend nach einem einheitlichen System. Je nach Standort sind unterschiedliche Lösungen vorgesehen. Ziel ist nicht, möglichst viele Gebühren zu erheben, sondern die vorhandenen Parkplätze besser nutzbar zu machen.

Für die grosse Mehrheit der Nutzer ändert sich wenig

Öffentliche Parkplätze sollen weniger durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge belegt werden. Dadurch bleiben die vorhandenen Parkplätze künftig vermehrt für Kundschaft, Gäste, Besucher sowie weitere kurzfristige Nutzungen verfügbar. Gleichzeitig wird dadurch die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben, Gastronomiebetrieben, öffentlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten sowie des Dorfzentrums bestmöglich gewährleistet.

Für die grosse Mehrheit der Nutzer ändert sich wenig. Wer öffentliche Parkplätze gelegentlich nutzt, um einzukaufen, ein Gastronomieangebot zu beanspruchen, eine öffentliche Einrichtung zu besuchen, am Vereinsleben teilzunehmen oder eine Freizeitanlage zu nutzen, kann dies auch künftig.

Parkkarten für regelmässiges oder längerfristiges Parkieren

Bei den mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen sind die ersten zwei Stunden kostenlos.

Die vorgesehenen Regelungen richten sich in erster Linie an Personen, die öffentliche Parkplätze regelmässig oder über längere Zeit beanspruchen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die dauerhaft beziehungsweise regelmässig auf öffentlichen Parkplätzen oder auf öffentlichen Strassenflächen in Wohnquartieren (Laternenparkierung) abgestellt werden.

Für das regelmässige oder längerfristige Parkieren sollen Parkkarten zur Verfügung stehen. Eine Parkkarte ist grundsätzlich erst dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug drei oder mehr Mal pro Monat im selben Bereich (zum Beispiel auf einer Quartierstrasse) abgestellt wird.

Parkplatzbewirtschaftungskonzept zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben

Der Gemeinderat hat das Parkplatzbewirtschaftungskonzept sowie den Entwurf des Parkierungsreglements an seiner letzten Sitzung genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Bestandteil der Mitwirkungsunterlagen ist auch das Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt». Dieses fasst die wichtigsten vorgesehenen Regelungen und Grundsätze verständlich zusammen und ermöglicht einen raschen Überblick über die geplante Parkplatzbewirtschaftung.

Mitwirkung vom 22. Juni bis 21. Juli 2026

Vom 22. Juni 2026 bis 21. Juli 2026 erhält die Bevölkerung Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu den vorgesehenen Grundlagen zu äussern.

Die Mitwirkungsunterlagen werden ab dem 22. Juni 2026 auf der E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde und auf der Webseite der Gemeinde Berneck veröffentlicht. Die Unterlagen sind ab dem 22. Juni 2026 auch per QR-Code abrufbar. Dieser ist im Mitteilungsblatt hinterlegt, das über die Webseite der Gemeinde zu finden ist.

Stellungnahmen können direkt über die Plattform oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Nach Abschluss der Mitwirkung werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung unterbreitet.

Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die definitive Fassung des Parkierungsreglements. Dieses untersteht in der Folge dem fakultativen Referendum. Vorgesehen ist, die Parkplatzbewirtschaftung im Winter 2026/2027 einzuführen.

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