Berneck: Strom wird 2027 für Haushalte teurer, fürs Gewerbe billiger
Der Gemeinderat von Berneck SG hat die Stromtarife 2027 festgelegt. Haushalte zahlen 1,28 Prozent mehr, Gewerbe und Industrie profitieren von tieferen Preisen.

Der Stromeinkauf der Elektra Berneck erfolgt zusammen mit anderen grossen Energieversorgungsunternehmen rollend über drei Jahre. Die Kosten für die Netznutzung der Vorlieferanten bleiben trotz eines Verrechnungsmodellwechsels weitgehend unverändert. Verschiedene Abgaben an die Swissgrid sinken, während die gesetzlich vorgeschriebene Bundesabgabe für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz ansteigt.
Aufgrund der zunehmenden Schwankungen am Strommarkt und der damit verbundenen höheren Kosten für die Ausgleichsenergie kann die Energieplattform AG (EPAG) das frühere Vollversorgungsmodell für die Grundversorgung seit 2026 nicht mehr anbieten. Die aus Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlich benötigten oder eingespeisten Energiemenge entstehenden Kosten müssen auch 2027 durch die Elektra Berneck getragen werden. Für das Jahr 2027 führt das bei den Haushaltskunden zu leicht höheren Tarifen (+ 1,28 % bei naturstrom basic).
Gewerbe- und Industriekunden profitieren hingegen von tieferen Tarifen (- 0.9 % und -3.95% bei naturstrom basic). Der Gemeinderat hat die Stromtarife für das Jahr 2027 entsprechend festgelegt.
Höhere Kosten für die Ausgleichsenergie
Die Prognostizierbarkeit der Energieverbräuche und der dezentralen Einspeisungen aus Photovoltaikanlagen wird zunehmend anspruchsvoller. Dadurch steigen die Aufwendungen für die sogenannte Ausgleichsenergie, die zur Sicherstellung einer jederzeit stabilen Stromversorgung notwendig ist. Diese Mehrkosten wirken sich insbesondere auf die Energiepreise für Haushaltskunden aus.
Die Beschaffung für die Kunden mit Gewerbetarif erfolgt gemeinsam mit jener für die Haushaltskunden. Durch die unterschiedlichen Verbrauchsprofile ergeben sich günstigere Beschaffungskonditionen, die eine Senkung des Energiepreises beim Gewerbetarif ermöglichen. Die Energie für marktfähige Kunden wird separat beschafft.
Die Industriekunden profitieren insbesondere von den tieferen Energiepreisen im Sommerhalbjahr während der Tagesstunden. Die Einsparungen bei der Beschaffung können in Form tieferer Energiepreise weitergegeben werden.
Vereinfachung der Tarifstruktur sowie Anpassungen bei Netznutzung, Abgaben und Messtarif
Mit der Einführung des Einheitstarifs für sämtliche Verbrauchszeiten per 1. Januar 2026 wurde die Tarifstruktur der Elektra Berneck vereinfacht. Als nächster Schritt wird der bisherige Tarif 01 (Einfachtarif) per 1. Januar 2027 aufgehoben. Die Anzahl der davon betroffenen Kundinnen und Kunden ist überschaubar.
Die Tarifstruktur der Elektra Berneck wird damit weiter vereinfacht.
Die Kosten für die Netznutzung der Vorlieferanten bleiben gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Das neue Tarifmodell der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) führt zu einer verursachergerechteren Verteilung der Netzkosten und vereinfacht gleichzeitig die Abrechnung.
Der gesetzlich vorgeschriebene Messtarif für Haushaltskunden wird per 2027 von CHF 10 auf CHF 7.50 pro Monat reduziert. Die Messkosten werden seit 2026 separat ausgewiesen und damit verursachergerecht verrechnet.
Die im Jahr 2024 eingeführte Abgabe für die Stromreserve sinkt 2027 um 0.24 Rp. / kWh auf 0.17 Rp. / kWh. Demgegenüber steigt die im Jahr 2026 eingeführte gesetzliche Bundesabgabe «solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz» von 0.05 Rp. / kWh auf 0.19 Rp. / kWh. Die kommunalen Abgaben bleiben unverändert.
Stromherkunft und Rückliefertarife für Photovoltaik-Anlagen
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2025 beschlossen, das günstigste Standardprodukt der Elektra Berneck ab dem Tarifjahr 2027 von Schweizer auf europäische Wasserkraft umzustellen. Dieser Entscheid wirkt sich erstmals auf die Strombeschaffung für das Jahr 2027 aus und ermöglicht weiterhin attraktive Energiepreise. Kundinnen und Kunden haben unverändert die Möglichkeit, die höherwertigen Naturstromprodukte aus Schweizer Produktion zu beziehen.
Die Energieverordnung (EnV) bestimmt, dass sich die Vergütung für Photovoltaikanlagen ab 30 kW Leistung neu am Spotmarkt der Energiebörse orientiert. Bei Anlagen ab 150 kW kann dies bei negativen Marktpreisen dazu führen, dass für die eingespeiste Energie keine Vergütung ausgerichtet wird beziehungsweise für die Einspeisung Kosten entstehen. Für die betroffenen Produzenten kann es deshalb sinnvoll sein, ihre Anlage während solcher Zeiträume vorübergehend abzuschalten.
Die Minimalvergütung für Photovoltaikanlagen unter 30 kW bleibt unverändert. Die Vergütung für Herkunftsnachweise aus der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen sinkt um 0.2 Rp. / kWh auf 1.3 Rp. / kWh.










