Urteil revidiert: 26 Monate bedingt statt 12 Jahre Gefängnis
Ein 68-Jähriger wurde 2019 wegen illegalen Handlungen an Frauen zu 12 Jahren Haft verurteilt. Das Kantonsgericht revidiert nun die Strafe des Kreisgerichts.

Das Wichtigste in Kürze
- Im letzten Jahr wurde ein 68-Jähriger zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt.
- Der Restaurantbesitzer soll die Notlage von Frauen ausgenutzt haben.
- Das Kantonsgericht milderte die Strafe des Kreisgerichts nun aber drastisch.
2019 ist ein 68-jähriger Restaurantbesitzer vom St. Galler Kreisgericht zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Zu einem völlig anderen Entscheid kam nun das Kantonsgericht. Es sprach noch eine teilbedingte Strafe von 26 Monaten aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte den griechischen Staatsangehörigen beschuldigt. Er habe von 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa zu untersetzten Löhnen beschäftigt. Sie hätten über keine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung verfügt.
Notlage ausgenutzt?
Er soll die wirtschaftliche Notlage und die dadurch entstandene Abhängigkeit der Frauen ausgenutzt haben. Die Anklage hielt ihm vor, sich aggressiv verhalten zu haben, mit Rauswurf gedroht und Lohn zurückbehalten zu haben. Drei Frauen sagten aus, sie seien regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Wirt im Januar 2019 im Wesentlichen wegen verschiedener Sexualdelikte zum Nachteil der drei Frauen. Auch für Arbeitsausbeutung, Verstösse gegen das Ausländerrecht und Betreibungsdelikte wurde er schuldig erklärt.
Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Der Entscheid ging weit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verlangt hatte.
Das St. Galler Kantonsgericht fällte nun nach der Verhandlung am 14. Januar verschiedene Freisprüche. Es begründete den noch nicht rechtsgültigen Entscheid folgendermassen: Die angeklagten Sachverhalte hatte es sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht anders eingeschätzt als das Kreisgericht.
Vorwürfe der sexuellen Nötigung nicht bestätigt
Aufgrund der Aussagen zweier Privatklägerinnen kam das Kantonsgericht zu einem Schluss. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Ausnützung der Notlage und wegen Menschenhandels sind erfüllt. Dies gilt nicht für die Vorwürfe wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung.

Der 68-Jährige sass seit dem Entscheid der Vorinstanz in Sicherheitshaft. Die Voraussetzungen dafür seien nicht mehr gegeben, weshalb der Mann sofort aus der Haftanstalt zu entlassen sei. Dies schrieb das Kantonsgericht am Schluss seiner Urteilsbegründung.