Umstrittene Vorgaben für die IV - Kritik aus St. Galler Kantonsrat

In einem neuen Vorstoss aus dem St. Galler Parlament gibt es Kritik an den Leistungszielen des Bundes für kantonale IV-Stellen. So gelte im Kanton St. Gallen bei der «Rentenbestandsquote» die Vorgabe «Halten oder senken». Nun soll die Regierung Stellung zu diesen Sparzielen nehmen.

St. Gallen Kantonsrat
Blick in den Kantonsratssaal von St. Gallen. (Archivbild) - Keystone

Jede kantonale IV-Stelle erhalte vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Leistungsziele in drei Kategorien, schrieb SP-Kantonsrätin Bettina Surber in ihrem Vorstoss. Zur «Neurentenquote» heisse es beispielsweise für den Kanton St. Gallen: «Liegt fünf bis zehn Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt». In anderen Kategorien laute die Vorgabe: «Halten oder senken».

Der Anspruch auf eine IV-Rente sei gesetzlich verankert und könne nicht an eine Budgetplanung geknüpft werden, stellt die Parlamentarierin fest. Die Anzahl der Renten habe der Anzahl der Berechtigten zu folgen - «und keinen Quoten».

Sie will nun von der St. Galler Regierung wissen, seit wann das BSV Leistungsvorgaben definiere und ob sich die IV-Stelle St. Gallen zusätzlich eigene Sparziele gesetzt habe.

Weiter soll die Regierung erklären, wie die Erreichung der Leistungsziele gemessen und kontrolliert werde. Bei einer weiteren Frage geht es um die Auswirkungen der Vorgaben: «Haben sie Einfluss auf die Rentenzusprache?»

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