Regierung

St. Galler Regierung unterstützt Verbot von Konversionstherapien

Die St. Gallen Regierung will eine Motion aus den Reihen der Grünliberalen unterstützen, die ein kantonales Verbot von Konversionstherapien fordert. Damit sind Therapien gemeint, die die sexuelle Orientierung durch Interventionen beeinflussen wollen.

Frauenpaar in Frankfurter Park
Frauenpaar in Frankfurter Park - dpa/AFP/Archiv

Konversionstherapien würden oft im Kontext fundamentalistischer Glaubensgruppen durchgeführt, heisst es in der Motion von GLP-Kantonsrat Andreas Bisig (Rapperswil-Jona). Dahinter stecke die Annahme, dass Homosexualität eine Krankheit oder Sünde sei und mit entsprechender Behandlung «geheilt» werden könne.

Solche Therapien seien für betroffene Personen traumatisierend und verursachten schweres seelisches Leid. Jugendliche seien dabei besonders verletzlich.

Während Ärztinnen und Ärzte, aber auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der Durchführung einer Konversionstherapie gegen ihre Berufspflichten verstiessen und mit Disziplinarmassnahmen rechnen müssten, gebe es gegen Coaches, Sexualberaterinnen und Sexualberater, Geistliche und selbsternannte Heilerinnen und Heiler keine Handhabe, argumentierte Bisig.

Er verwies in seinem Vorstoss auf die Kantone Genf und Basel-Stadt, die ein kantonales Verbot von Konversionstherapien planten. Es gelte nun, solche Praktiken auch im Kanton St. Gallen zu verhindern.

Die St. Galler Regierung will die Motion gutheissen. In ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme führte sie aus, der kantonalen Aufsichtsbehörde seien bisher keine konkreten Fälle bekannt. Es gebe im Gesundheitsgesetz bereits heute die Möglichkeit, jemanden mit einer Busse zu bestrafen, der «ohne behördliche Bewilligung eine Heiltätigkeit» ausübe.

Die Durchführung von Konversionstherapien stelle «aufgrund von fehlender fachlicher Abstützung» eine mögliche Verletzung der Berufspflichten von Fachpersonen im Gesundheitswesen dar und könne Disziplinarmassnahmen zur Folge haben.

Die Regierung will für das Verbot von Konversionstherapien kein eigenes Gesetz erlassen, sondern die Forderung bei der geplanten Totalrevision des Gesundheitsgesetzes aufnehmen. Der Kantonsrat wird den Vorstoss in einer der kommenden Sessionen behandeln.

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