St. Galler Kantonsrat beschliesst das Wasserbaugesetz

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch das Wasserbaugesetz beraten. Dabei wurden zwei Anträge der vorberatenden Kommission für mehr Mitwirkung und für die Abschaffung der Perimeterpflicht abgelehnt.

coronavirus St. Gallen Kantonsrat
Mitglieder an der Session des St. Galler Kantonsrates. - keystone

Die Revision des Wasserbaugesetzes geht auf eine Motion der CVP-EVP-Fraktion aus dem Jahr 2014 zurück, die damals von der Regierung bekämpft wurde. Die Mehrheit des Kantonsrats erteilte dann aber den Auftrag, das Gesetz zu überarbeiten.

Thema des Entwurfs der Regierung ist die Bewältigung von Hochwasser. Geregelt wird etwa die Schaffung von Überflutungsräumen in Landwirtschafts- und Grünzonen sowie im Wald. Weiter werden Grundeigentümerrechte definiert und Entschädigungs- und Versicherungsfragen geklärt.

Die vorberatende Kommission zeigte sich mit der Vorlage in weiten Teilen zufrieden. Sie schlug allerdings diverse Anpassungen vor. Unter dem Titel «Mitwirkung der Bevölkerung» verlangte sie einen neuen Bewilligungsweg für Massnahmen im Wasserbau oder zur Revitalisierung von Gewässern: Neu soll sich eine Gemeinde nur noch dann an den Kosten beteiligen dürfen, wenn die Bürgerschaft zugestimmt hat.

Als zweiten zentralen Punkt verlangte die Kommission die Abschaffung der Perimeterpflicht. Gemeint ist damit die Beitragspflicht von Grundeigentümern für den Bau und Unterhalt von Gemeindegewässern.

Für die Bewältigung der Folgen von sich häufenden starken Niederschlägen könnten nicht einzelne Grundbesitzer verantwortlich gemacht werden, dies sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, befand die Kommission. Die Finanzierung ginge damit neu zu Lasten der Gemeinden.

Die Regierung stellte verschiedene Gegenanträge, unter anderem wehrte sie sich gegen die Abschaffung der Perimeterpflicht. Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) warnte am Mittwoch im Rat vor den finanziellen Folgen für die Gemeinden. Er warb für die in der Vorlage vorgeschlagene «Kann-Formulierung». Danach haben die Gemeinden die Möglichkeit, sowohl beim Bau als auch beim Unterhalt auf Perimeter zu verzichten.

Das Thema löste eine ausufernde Diskussion aus. Schliesslich wurde der Antrag der Kommission relativ knapp mit 59 gegen 55 Stimmen abgelehnt.

Auch die von der Kommission vorgeschlagene Mitwirkung der Bevölkerung über die Bürgerversammlungen wurde mit 72 gegen 40 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Einzelne Gemeinden könnten so Projekte verhindern, hiess es. Die Sicherheit vor Hochwasser sei aber nicht verhandelbar.

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