Nach der Trennung hat ein 37-Jähriger seiner Ex weiter geschrieben und diese beschimpft. Das Kantonsgericht St. Gallen sprach ihn schuldig.
SMS Stalking St.Gallen
Ein Mann soll seine Freundin nach der Trennung noch über Monate mit Textnachrichten belästigt haben. Ein Gericht in St. Gallen sprach ihn schuldig. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 37-jähriger Schweizer hat seine Ex-Freundin nach der Trennung weiter gestalkt haben.
  • Ein Gericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe.
  • Der Mann gab an, die Frau habe Signale gesendet, dass sie wieder Kontakt zu ihm suche.

Weil er seine Ex-Freundin nach der Trennung weiter mit Textnachrichten belästigste, ist ein 37-Jähriger Schweizer schuldig gesprochen worden. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte ihn wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe. Zudem darf er drei Jahre lang keinerlei Kontakt zu seiner Ex-Freundin aufnehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann laut «St. Galler Tagblatt» Beschimpfung, Nötigung, Bedrohung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage vorgeworfen. In 28 Textnachrichten habe er seiner Ex-Freundin zum Teil Angst gemacht. Der Angeklagte habe mehrere falsche Facebook-Accounts genutzt.

Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft letztlich einzig im Punkt der Beschimpfung. In den anderen Anklagepunkten stellte es das Verfahren ein und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung frei.

Mann ging gegen Urteil von 2021 in Berufung

Der Mann war bereits 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Kreisgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine Ex-Freundin beschimpft und bedroht hatte. Dagegen ging der 37-Jährige in Berufung.

Er argumentierte, dass die Frau ihm nach der Trennung Signale gesendet hätte, dass sie wieder Kontakt zu ihm suche. Weil sie ihn wegen seiner Nachrichten bei der Polizei wegen Stalkings anzeigte, sei es letztlich zu den Beschimpfungen gekommen.

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