Der Vorentwurf der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) für einen separaten Stalking-Tatbestand im Strafgesetzbuch geht in die Vernehmlassung.
Beim Stalking soll der Strafrahmen steigen (gestellte Szene). Foto: Angelika Warmuth/dpa
Beim Stalking soll der Strafrahmen steigen (gestellte Szene). Foto: Angelika Warmuth/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stalking als eigenständiger Tatbestand im Strafgesetzbuch geht in die Vernehmlassung.
  • Ein entsprechender Vorentwurf wurde von der Rechtskommission des Nationalrats erarbeitet.
  • Ursprünglich war angedacht,

Die Kommission will damit Opfer von Stalking strafrechtlich besser schützen. Ursprünglich war angedacht gewesen, bestehende Straftatbestände wie etwa die Drohung oder die Nötigung entsprechend zu ergänzen.

Ende April entschied sich die RK-N dann allerdings dafür, stattdessen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz einen separaten Tatbestand der «Nachstellung» zu schaffen.

Dieser soll mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 16. September, wie die Kommission am Freitag mitteilte.

Mit Stalking oder Nachstellung ist gemäss der Instanbuler Konvention vorsätzliches Verhalten gemeint, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht, sodass diese um ihre Sicherheit fürchtet. Ein beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen führe dazu, dass eine Person in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit eingeschränkt werde, hiess es.

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