Der Kanton St. Gallen hat die Massnahmen in der Behindertenpolitik der letzten fünf Jahre untersucht und zeigt sich zufrieden mit den Fortschritten.
Behinderung
Eine Person in einem Rollstuhl. (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton St. Gallen hat die Massnahmen in der Behindertenpolitik der letzten fünf Jahre untersucht. Fortschritte wurden gemäss dem Departement des Innern beispielsweise bei inklusiven Arbeitsplätzen in der kantonalen Verwaltung erreicht. Dringender Handlungsbedarf bestehe insbesondere in den Bereichen Wohnen und Gesundheit.

In der kantonalen Verwaltung waren per Ende Oktober 2023 insgesamt 45 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden, wie im kürzlich erschienenen Wirkungsbericht Behindertenpolitik des Departement des Innern nachzulesen ist. Damit sei die Schaffung von Stellen für Menschen mit Behinderung weiter vorangetrieben worden.

Als weitere Massnahme sollen bis Ende 2024 insgesamt 55 solcher Stellen zur Verfügung stehen.

Zufrieden zeigte sich das Departement auch mit den Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu barrierefreien Informationen.

Zugänglichkeit digitaler Inhalte verbessert

Die Website der Abteilung Behinderung des Amtes für Soziales beispielsweise sei seit 2021 in leichter Sprache abrufbar.

Zudem gebe es auf der Website des Kantons eine Vorlesefunktion, Untertitlung von Videos und teilweise Übersetzungen in Gebärdensprache.

Allerdings sei die Verständlichkeit der Informationen für Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung nach wie vor nicht auf der gesamten Website des Kantons gewährleistet.

Erst kürzlich hatte die Regierung des Kantons St. Gallen zudem in einer Antwort auf eine Motion aus dem Kantonsrat angekündigt, ab dem Jahr 2025 im Vorfeld von Abstimmungen vermehrt Erklärvideos mit Übersetzungen in Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen.

Handlungsbedarf bei Barrierefreiheit

Handlungsbedarf sieht der Wirkungsbericht Behindertenpolitik unter anderem darin, die Bekanntheit von Beratungsangeboten für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum zu verbessern.

Aus Sicht von Betroffenen sei die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum immer noch ungenügend. Zudem soll ein bereits bestehendes Angebot zur Entlastung betreuender Angehöriger von Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden.

Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. Erforderliche Rampen dürfen dabei aber nicht zu steil sein.
Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. - Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-tmn

Ein weiteres Ziel besagt, dass die Chronifizierung psychischer Erkrankungen vermindert werden soll.

Zudem werde ab 2025 in einem zweijährigen Pilotprojekt eine Barriere-Meldestelle geschaffen. Damit können Barrieren, auf welche Menschen mit Behinderungen im Alltag treffen, niederschwellig gemeldet werden.

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