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Gericht spricht St.Galler Anwalt frei – Entschädigung

Ein St.Galler Anwalt wurde vom Vorwurf, sich vor seiner Sekretärin entblösst zu haben, freigesprochen. Er erhält nun eine Entschädigung.

Seniorin Entblössung
Ein St.Galler Anwalt wurde von Blüttel-Vorwürfen freigesprochen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Anwalt wurde vorgeworfen, sich vor seiner Sekretärin entblösst zu haben.
  • Er bestritt dies und sagte, er bereue es, seine Nachbarin eingestellt zu haben.
  • Auch das Kantonsgericht sprach ihn nun frei, er erhält eine Entschädigung.

Ein St.Galler Anwalt musste sich wegen «Blüttel»-Vorwürfen vor dem Kantonsgericht verantworten. Dieses bestätigt im Berufungsverfahren das Urteil des Kreisgerichts: Der Mann ist unschuldig, wie das «Tagblatt» berichtet.

Dem Anwalt wurde vorgeworfen, sich zwischen November 2020 und Februar 2021 mehrfach im Büro ausgezogen zu haben. Die Sekretärin habe er aufgefordert, sich ebenfalls zu entkleiden. Auch habe der Mann Masturbationsbewegungen gemacht. Ihm wurde deswegen die Ausnutzung einer Notlage oder Abhängigkeit vorgeworfen.

Sein Verteidiger bestritt dies: Die Sekretärin sei nicht auf das Geld angewiesen gewesen, es habe also keine Abhängigkeit bestanden. Der Anwalt selbst dementierte vor Gericht, jemals in der Kanzlei nackt vor der Sekretärin gewesen zu sein. Er bereue, die Frau eingestellt zu haben.

Bei der Sekretärin handelt es sich um die deutlich jüngere Nachbarin des Angeklagten. Sie haben sich auf Spaziergängen mit den Hunden kennengelernt. Da sie sich beide für Nudismus interessiert haben, lebten sie dies auch einmal bei einem gemeinsamen Spaziergang aus.

Standst du schon einmal vor Gericht?

Vor rund zwei Jahren stand der Anwalt vor dem Kreisgericht St.Gallen. Neben der Ausnutzung der Notlage wurde ihm auch Tierquälerei vorgeworfen. So soll sein Hund an den Genitalien des Mannes geleckt haben. Der Anwalt wurde damals vollumfänglich freigesprochen, der Blüttel-Vorwurf wurde aber weitergezogen.

Nun wurde der Beschuldigte auch vom St. Galler Kantonsgericht freigesprochen. Zudem erhält er für die Kosten seiner Verteidigung während des Untersuchungs-, des Erst- und des Berufungsverfahrens eine Entschädigung. Insgesamt wurden ihm 31'500 Franken zugesprochen.

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