Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Energiefondsreglement der Stadt St. Gallen in Kraft.
huawei Fotovoltaikanlage
Eine Fotovoltaikanlage (Symbolbild). - keystone

Der Artikel Klimaschutz und Klimawandel in der Gemeindeordnung verlangt, dass die Stadt St.Gallen den CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2050 auf Null-Tonnen reduziert und die Energieversorgung vollständig erneuerbar wird. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist unter anderem ein massiver Ausbau der Fotovoltaikanlagen auf städtischem Gebiet nötig.

Mit der Anpassung des Energiefondsreglements im Massnahmenbereich Fotovoltaik soll der Ausbau beschleunigt werden. Der Energiefonds ist eine Massnahme des Energiekonzepts 2050, das zum Ziel hat, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern.

Neue Förderung für Fotovoltaikanlagen

Bis anhin hat die Stadt St.Gallen die Wartezeit auf die Einmalvergütung des Bundes für den Bau kleiner Fotovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Überbrückungsfinanzierung verkürzt. Diese Überbrückungsfinanzierung wird aufgehoben und durch einen zusätzlichen Förderbeitrag aus dem Energiefonds ersetzt.

Der Förderbeitrag entspricht dem Leistungsbeitrag der Einmalvergütung des Bundes für kleine FV-Anlagen (KLEIV ohne Grundbeitrag). Damit wird der Förderbeitrag für Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis maximal 100 kWp fast verdoppelt.

Die ab 1. Januar 2021 geltende Änderung des Energiefondsreglements verkürzt die Amortisationszeit und schafft einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.

Zusätzliche Beiträge für Kombination Fotovoltaik und Begrünung

Ab Januar 2021 fördert die Stadt St.Gallen Fotovoltaikanlagen auf Flachdächern, die mit einer für die Biodiversität wertvollen Begrünung kombiniert werden, mit einem Zusatzbeitrag von 20 Prozent des Leistungsbeitrages der Einmalvergütung des Bundes (KLEIV ohne Grundbeitrag). Die Anforderung an die Begrünung sind im Infoblatt «Biodiversität, FV-Strom und Regenwasserretention auf Flachdächern» der Energieagentur St.Gallen definiert.

Weitere Anpassungen im Energiefondsreglement

Neben den Neuerungen im Massnahmenbereich Fotovoltaik wurde das Energiefondsreglement im Bereich Elektromobilität angepasst. Die Förderung von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb wird aufgehoben. Die Förderung für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb bleibt unverändert.

Ein neuer Förderbereich unterstützt den Heizungsersatz bei Objekten, bei welchen die konventionellen erneuerbaren Lösungen (Anschluss an Wärmenetz, Wärmepumpe) nicht möglich sind.

Information und Beratung

Das Energiefondsreglement wird auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Interessierte Privatpersonen und Firmen können sich bei Umwelt und Energie, Tel. 071 224 56 76, Umwelt.energie@stadt.sg.ch für weitere Informationen und für ein kostenloses Beratungsgespräch melden.

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