Maskenpflicht an Sekundarschulen und Besuchsverbot an Spitälern

An den Oberstufenschulen im Kanton St. Gallen gilt ab Montag eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen - auch im Unterricht.

Coronavirus Maskenpflicht
Die Stadt Luzern führt ab Montag eine generelle Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse ein. - Keystone

An den Oberstufenschulen im Kanton St. Gallen gilt ab Montag eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen - auch im Unterricht. Bereits ab Samstag sind Besuche in den Spitälern und Kliniken nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Der Kanton verschärft zur Eindämmung der Coronapandemie die Vorschriften, wie das Gesundheits- und das Bildungsdepartement am Freitag mitteilten. St. Gallen macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, strengere Massnahmen als der Bund anzuordnen.

Die Maskentragpflicht für die Oberstufenschulen gilt im ganzen Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Man wolle so die Anzahl Quarantänefälle senken, hiess es. Schon bisher galt eine Maskenpflicht an den Berufsfachschulen und den Kantonsschulen. Nun wird sie auf die Oberstufe ausgeweitet.

Man wolle verhindern, dass die Schule wegen zu vielen Ausfällen von Präsenz- auf Fernunterricht umstellen müsse, schreibt das Bildungsdepartement. Aus Gründen der Schulqualität solle Fernunterricht wenn immer möglich vermieden werden. Nicht mehr erlaubt ist zudem das Singen, und der Sportunterricht findet nur noch in Halbklassen statt.

Die Patientinnen und Patienten der Akutspitäler, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken dürfen ab Samstag keine Besuche mehr empfangen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 16. Dezember. Ausnahmen gibt es für Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärenden und für Besuche bei Palliativpatientinnen und -patienten.

Positive Personen müssen Kontakte selbst informieren

Neu müssen Personen nach einem positiven Coronatest ihre engen Kontakte ausserhalb des gleichen Haushalts selber informieren. Jene Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, dafür aber konsequent Abstand halten, Maske tragen und auf die Hygiene achten. Wenn möglich sollen sie im Homeoffice arbeiten.

Jede positiv getestete Person muss weiterhin in Isolation gehen. Wer mit einer solchen Person im gleichen Haushalt lebt, muss weiterhin für zehn Tage in Quarantäne. Quarantänepflicht gilt auch für alle Personen, die vor dem 31. Oktober eine entsprechende Anordnung erhalten haben.

Mit den steigenden Fallzahlen sei eine lückenlose Nachverfolgung und gezielte Unterbrechung der Übertragungsketten durch das Contact Tracing nicht mehr möglich, schreibt das Gesundheitsdepartement. Wichtig sei, alle positiv getesteten Personen innerhalb von 24 Stunden zu informieren und zu beraten.

Positive Fälle in Schulen und Heimen werden bei Bedarf weiterhin vom Contact Tracing abgeklärt. Das Tracing-Team beurteilt dann, ob weitere Schritte angezeigt sind, beispielsweise eine Quarantäne für ganze Schulklassen.

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