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Kanton St. Gallen: Zehn Millionen Franken für PFAS-belastete Bauernhöfe

Der Kanton St. Gallen will Landwirtschaftsbetriebe mit PFAS-Belastung stärker stützen. Der Sonderkredit soll von 5 auf 10 Millionen Franken verdoppelt werden.

Kanton St. Gallen
Kanton St. Gallen: Zehn Millionen Franken für PFAS-belastete Bauernhöfe (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Regierung möchte PFAS-belastete Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich finanziell unterstützen, um vorübergehend eine Existenzsicherung zu garantieren. Dazu hat sie dem Kantonsrat eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes und einen Nachtrag zum Kantonsratsbeschlusses über einen Sonderkredit für die Unterstützungsbeiträge vorgelegt. Die vorberatende Kommission begrüsst die Vorlage im Grundsatz.

Sie schlägt jedoch eine flexiblere Ausrichtung von Beiträgen vor. PFAS-belastete Betriebe erhalten schon heute Unterstützung durch den Kanton. Sie können Beiträge erhalten für Massnahmen, die ihnen helfen, die lebensmittelrechtlichen Höchstwerte einzuhalten.

Der Kanton kann auch Beiträge auszahlen, um Härtefälle bei Betrieben zu verhindern, deren Produktion erheblich eingeschränkt wird oder ganz aufgegeben werden muss.

Neu soll der Kanton auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausrichten können. Das Ziel ist es, Ertragsausfälle betroffener Betriebe abzumildern und diesen die Teilnahme am Ressourcenprogramm des Bundes zu ermöglichen. Der Sonderkredit soll deshalb für die Jahre 2025 bis 2028 von 5 auf 10 Millionen Franken verdoppelt werden.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Andrea Schöb, Thal, beraten. Sie unterstützt die Stossrichtung der Regierung. Anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen möchte die vorberatende Kommission die Beiträge pro Betrieb aber nicht auf höchstens 400'000 Franken beschränken.

Vielmehr soll individuell nach Massgabe betriebswirtschaftlicher Kriterien geprüft werden, welcher Beitrag pro Betrieb angemessen ist. Das Gesamtvolumen des Sonderkredits von 10 Millionen Franken wird durch den Antrag nicht tangiert. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Herbstsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Wintersession 2026 in zweiter Lesung.

Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie der Antrag der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) und im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummer 22.26.18 und 33.26.05 zu finden.

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Kommentare

User #3505 (nicht angemeldet)

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