Kanton St. Gallen: Neues Gesundheitsgesetz – Kommission sagt Ja mit Änderungen

Die Kommission des Kantons St. Gallen befürwortet die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes von 1979. Sie fordert ein Verbot von Konversionspraktiken.

Kanton St. Gallen
Kanton St. Gallen: Neues Gesundheitsgesetz – Kommission sagt Ja mit Änderungen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Regierung hat dem Kantonsrat eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes vorgelegt. Das bestehende Gesetz stammt aus dem Jahr 1979. Die vorberatende Kommission begrüsst die Stossrichtung und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Zudem schlägt sie gewisse Anpassungen vor.

Das neue Gesundheitsgesetz stärkt die Gesundheitsvorsorge, fördert innovative Versorgungsansätze und vereinfacht das Bewilligungswesen. Erstmals werden Patientenrechte gesetzlich verankert und die Langzeitpflege integral geregelt.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Bruno Dudli, Oberbüren, in vier Sitzungen beraten. Sie unterstützt die Stossrichtung der Regierung, beantragt dem Kantonsrat aber gewisse Anpassungen. Einbezug der Gemeinden bei der Langzeitpflege Die Kommission setzt sich für einen stärkeren Einbezug der Gemeinden in die Langzeitpflege ein.

Standortgemeinden sollen vor Änderungen der kantonalen Pflegeheimliste angehört und über die Verweigerung oder den Entzug von Betriebsbewilligungen für Pflegeheime oder Spitex-Betriebe sowie über versorgungsrelevante Auflagen und Einschränkungen bei Betriebsbewilligungen informiert werden. Die Gemeinden sollen zudem verpflichtet werden, nicht-pflegerische Leistungen der Hilfe zu Hause zu unterstützen. Damit wird das Prinzip «ambulant vor stationär» gestärkt.

Neue Regelung der Bewilligungen Mit der Revision des Gesundheitsgesetzes werden die Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen neu geregelt. Die Kommission beantragt, die Altersgrenze für das Erlöschen einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) von 70 auf 75 Jahre anzuheben, um das Potenzial erfahrener Fachpersonen länger zu nutzen. Die BAB stellt sicher, dass Personen, die einen Gesundheitsberuf in eigener Verantwortung ausüben, auch ausreichend geeignet sind.

Für «Apothekerinnen und Apotheker unter fachlicher Aufsicht» soll eine neue Bewilligung geschaffen werden. Damit erhalten Personen mit abgeschlossenem Pharmaziestudium eine zusätzliche Möglichkeit, auch ohne Weiterbildungsstelle beruflich tätig zu sein.

Bei den Betriebsbewilligungen soll für Betriebe mit mehreren Standorten, z.B. Spitex-Organisationen, auf Antrag der Kommission künftig eine Sammelbewilligung möglich sein. Dies soll den administrativen Aufwand für Betriebe und Behörden reduzieren.

Neue Regelungen zu Konversionspraktiken und assistiertem Suizid

Die Kommission beantragt ein Verbot von Konversionspraktiken nach dem Vorbild des Kantons Zürich. Wer Praktiken anwendet, welche die romantische oder sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person verändern wollen, soll gebüsst werden. Verboten wird auch, solche Praktiken öffentlich zu bewerben oder Minderjährigen anzubieten oder zu vermitteln.

Zudem reicht die Kommission eine Motion ein, mit der sie die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung des assistierten Suizids zu schaffen. Eine klare Regelung soll insbesondere Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen ermöglichen, eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen, ohne ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Herbstsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Wintersession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) und im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.26.17 zu finden.

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