St. Gallen

    Kanton St. Gallen will Lücken in der Langzeitpflege schliessen

    Die St. Galler Regierung will mit einem Gesetzesnachtrag die Finanzierung von spezialisierten Pflegeangeboten ermöglichen.

    Pfleger mit Seniorin
    Die Langzeitpflege ist der grösste Streitpunkt, wenn es um die Finanzierung des Gesundheitswesens geht. - keystone

    Die Regierung des Kantons St. Gallen strebt an, durch einen Gesetzesnachtrag die Finanzierung spezialisierter Pflegeangebote zu ermöglichen. Hierbei wird mit zusätzlichen jährlichen Ausgaben von 3,3 Millionen Franken gerechnet.

    Die entsprechende Vorlage wird in einer der nächsten Sessionen behandelt werden. Nachfolgend ist auch eine Volksabstimmung erforderlich.

    So werde es für Spitäler zunehmend schwieriger, für Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheitsbildern und umfangreichem Unterstützungsbedarf eine Anschlusslösung für einen dauerhaften Aufenthalt zu finden.

    Im Kanton St. Gallen verfügten nur wenige Einrichtungen über die Voraussetzungen, um «pflegeintensive Personen» aufzunehmen

    Für behinderte Menschen fehlen Angebote

    Auch für die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, die wegen des erhöhten Pflegebedarfs im Alter nicht mehr in einem Wohnheim leben können, fehlen genügend Angebote. Für sie braucht es spezialisierte Pflege, die rund um die Uhr gewährleistet sein muss.

    Weiter gibt es im Kanton St. Gallen jährlich rund 80 oft jüngere Patientinnen und Patienten, die an komplexen Krankheitsbildern mit Störungen des Herzkreislauf-Systems und des Stoffwechsels, an Krebs oder degenerative Erkrankungen des Nervensystems leiden und deshalb ebenfalls besondere Pflege benötigen.

    Behinderung
    Eine Person in einem Rollstuhl. (Symbolbild) - keystone

    Mit den bisherigen gesetzlichen Grundlagen können all diese spezialisierten Angebote nicht finanziert werden. Die Regierung will dies mit dem Gesetzesvorschlag ändern.

    Bei der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf grosse Zustimmung, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Allerdings sei bemängelt worden, dass das Thema «komplexe Demenzfälle» nicht aufgenommen worden sei.

    Die Regierung anerkenne den Handlungsbedarf, wolle aber zuerst genauere Abklärungen zum Bedarf treffen, heisst es dazu.

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