Kanton St. Gallen: Mehr Geld für barrierefreies Wohnen und Hilfe zu Hause
Im Kanton St. Gallen sollen Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen höhere Mietpauschalen und Pauschalen für Hilfe zu Hause erhalten.

Der Bund hat im Bereich der Ergänzungsleistungen neue Leistungen zur Förderung des betreuten Wohnens eingeführt. Mit höheren Mietpauschalen für barrierefreie Wohnungen oder Pauschalen für Hilfe zu Hause sollen künftig mehr Ergänzungsleistungs-Beziehende länger zu Hause leben können. Die Kantone haben bis zum 1. Januar 2028 Zeit, das nötige Umsetzungsrecht zu erlassen.
Betreutes Wohnen im privaten Umfeld soll gefördert werden, das will der Bund mit den neuen Ergänzungsleistungen. Die Regierung schickt ihren Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung. Ein Teil der neuen Leistungen setzt bei den Mietkosten beziehungsweise den Kosten für barrierefreies Wohnen an.
So können Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL) künftig höhere Pauschalen bei den Mietkosten geltend machen, wenn sie eine barrierefreie Wohnung benötigen. Auch Umbauten werden bezahlt. Zusätzlich wird bei Personen, die eine IV-Assistenzperson angestellt haben, ein zusätzliches Zimmer für die Nacht berücksichtigt.
Die Unterstützungsleistungen zu Hause werden künftig besser finanziert. Bisher können über die Krankheits- und Behinderungskosten lediglich tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen abgerechnet werden. Dieses System soll vereinfacht werden.
Die EL-Beziehenden erhalten künftig, bei nachgewiesenem Bedarf, für Leistungen zu Hause eine Pauschale. Damit können sie Notrufsysteme, Leistungen der Hilfe zu Hause, Mahlzeitendienste sowie Begleit- und Fahrdienste finanzieren. Mit diesen zusätzlichen Unterstützungsleistungen zu Hause sollen Menschen länger in ihrem privaten Wohnumfeld wohnen können.
Das entspricht dem Wunsch vieler Menschen und ist ein wichtiges Ziel des Kantons.
Der Bund gibt den Kantonen bis zum 1. Januar 2028 Zeit, um das nötige Umsetzungsrecht auf kantonaler Ebene zu erlassen. Die Regierung hat die nötige Revision deshalb rasch vorangetrieben. Die neuen Leistungen bedürfen nur weniger Anpassungen auf Gesetzesebene.
Vieles muss auf Verordnungsstufe oder in der Praxis angepasst werden. So etwa auch die konkrete Höhe der neuen Pauschalen.
Die Gesetzesrevision ist vom 12. Oktober bis zum 13. Dezember 2026 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind abrufbar unter www.sg.ch → Politik & Verwaltung → Kantonale Vernehmlassungen.






