Feuerwerk

Feuerwerk auf dem St. Galler Klosterplatz verboten

An Silvester ist es verboten, Feuerwerk oder Knallkörper auf dem Klosterplatz anzuzünden.

Feuerwerk
Ein Feuerwerk an Silvester (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem St. Galler Klosterplatz gilt am Silvester ein Feuerwerkverbot.
  • Das Brandrisiko beispielsweise sei zu gross.

Wenn es zum Jahreswechsel in St. Gallen feierlich wird, zieht es die Bevölkerung auf den Klosterplatz. In der dichten Menschenmenge können beim Hantieren mit Feuerwerk leicht Unfälle passieren.

Das Risiko für Unfälle und Brände sei zu gross, teilten Kanton und Stadt St. Gallen am Freitag mit.

Der Stiftsbezirk ist zudem kultur- und bauhistorisch ein sensibler Ort. Feuerwerk und Knallkörper sind für die kostbaren Bauten des Unesco-Weltkulturerbes eine grosse Gefahr, wie die St. Galler Staatskanzlei schreibt.

Es ist deshalb verboten, Feuerwerk auf dem Klosterplatz abzubrennen. Die Bevölkerung wird ersucht, Raketen, Vulkane, Knaller und Ähnliches gar nicht erst mitzunehmen.

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