Dietikon ZH: Lärmendes Feuerwerk ist ab sofort ganzjährig verboten
In Dietikon ZH gilt ab dem 1. September 2026 ein ganzjähriges Verbot für lärmendes Feuerwerk. Die Ausnahmen für den 1. August und Silvester fallen weg.

Ab dem 1. September 2026 ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet von Dietikon ganzjährig verboten. Der Gemeinderat hat die entsprechende Teilrevision der Polizeiverordnung genehmigt. Nachdem die Rechtsmittelfrist ungenutzt abgelaufen ist, tritt die neue Regelung nun in Kraft.
Der Gemeinderat hat die vom Stadtrat beantragte Teilrevision der Polizeiverordnung an seiner Sitzung vom 4. Juni 2026 beraten und mit 21 Ja- zu 12 Nein-Stimmen genehmigt.
Damit wird die bisherige Ausnahme aufgehoben, wonach lärmendes Feuerwerk in der Nacht vom 1. August sowie an Silvester abgebrannt werden durfte. Ab dem 1. September 2026 gilt das Verbot ganzjährig.
Mit der neuen Regelung trägt die Stadt Dietikon dem zunehmenden Bedürfnis nach Ruhe sowie dem Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt Rechnung. Laute Knallgeräusche können für Menschen eine erhebliche Belastung darstellen und bei Tieren Stress auslösen.
Hinzu kommen Feinstaub, Abfall und Reinigungsaufwand sowie Brand- und Verletzungsrisiken, die insbesondere in dicht besiedelten Gebieten bestehen.
Vom Verbot nicht betroffen ist nicht lärmendes Feuerwerk wie Vulkane, bengalische Lichter oder Wunderkerzen. Für besondere öffentliche oder private Anlässe können zudem zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen bewilligt werden. Der Gemeinderat hat die Polizeiverordnung um eine zusätzliche Sicherheitsbestimmung ergänzt: Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.
In Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Polizeiverordnung am 1. September 2026 schafft die Stadt Dietikon eine klare, ganzjährig geltende Regelung für den Umgang mit Feuerwerk.










