Entscheide an Urnenabstimmungen statt an Bürgerversammlungen
Die St. Galler Gemeinden sollen wählen können, ob aktuelle Geschäfte wie etwa das Budget für 2021 an Bürgerversammlungen oder mit Urnenabstimmungen entschieden werden. Die Regierung ermöglicht dies mit einer dringlichen Verordnung.

Eigentlich sind die Bürgerversammlungen bei den Corona-Massnahmen vom Versammlungsverbot ausgenommen. Je nach Grösse einer Gemeinde könne es aber vorkommen, dass hunderte Personen an einer Bürgerversammlung teilnähmen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Dienstag. Es sei deshalb davon auszugehen, dass Angehörige von Risikogruppen von einer Teilnahme absehen könnten. Dies sei «aus demokratiepolitischer Sicht» nicht gewünscht.
Deshalb ermöglicht nun die Regierung den Gemeinden mit einer dringlichen Verordnung, dass für alle Geschäfte, für die das Gesetz eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen würde, eine Urnenabstimmung durchgeführt werden kann.
Das Budget, der Steuerfuss oder die Jahresrechnung müssten laut Gesetz bis am 15. April beschlossen werden. Diese Frist wird bis Ende Juni verlängert. Damit gebe es für die Kommunen auch mehr Zeit, allfällige Urnenabstimmungen vorzubereiten, heisst es in der Mitteilung.