Bundesgericht

Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Spitalvorlage ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts Werner Ritter gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalvorlage abgelehnt. Damit könne die für die Septembersession geplante Beratung der Spitalstrategie wie geplant stattfinden, teilte der Staatskanzlei am Montag mit.

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Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

Mitte Juli hatte der Altstätter Anwalt Werner Ritter mitgeteilt, das Bundesgericht habe seiner Beschwerde gegen die Spitalvorlage der St. Galler Regierung die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit dürfe die Vorlage vorläufig nicht weiter beraten werden, schloss er daraus.

Nun hat das Bundesgericht über die Beschwerde entschieden: Sie sei mit Urteil vom 7. August abgewiesen worden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Damit könnten die vorberatende Kommission und der Kantonsrat die Beratung zu St. Galler Spitalverbunde wie geplant fortsetzen, heisst es weiter.

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