Auflagen für Veranstaltungen vereinfacht

Künftig müssen an Veranstaltungen im Kanton St. Gallen die Besucherinnen und Besucher nicht mehr über den Aufenthalt in Risikogebieten abgefragt werden. Die entsprechende Weisung wurde angepasst.

Coronavirus
Hygienehinweise zur Ansteckungsgefahr des Coronavirus in Lugano. - Keystone

An Veranstaltungen und Anlässen im Kanton St. Gallen müssen die Gäste ab sofort nicht mehr befragt werden, ob sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem vom Coronavirus «betroffenen Gebiet» aufgehalten haben. Die Bestimmung entfalle, weil das Bundesamt auf die Bezeichnung von entsprechenden Gebieten verzichte, teilte das Gesundheitsdepartement am Dienstag mit.

Die Änderung betrifft Anlässe mit unter 1000 Teilnehmenden. Bestehen bleibt hingegen die Pflicht, die Gäste auf ihren Gesundheitszustand anzusprechen.

Aktuell gibt es sieben bestätigte Fälle des Coronavirus im Kanton St. Gallen.

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