Wie die Gemeinde Amsoldingen mitteilt, wurde die Ausserkraftsetzung der Verordnung über die Berechtigungsregelung Geres per 28. Februar 2022 beschlossen.
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat
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Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung sind seit dem 1. März 2021 das Personendatensammlungsgesetz (PDSG) sowie die Gemeinderegistersysteme-Verordnung (Geres V) und die Zentrale-Personenverwaltung-Verordnung (ZPV V) in Kraft.

Es sind dies die neuen kantonal-gesetzlichen Grundlagen für das Führen der Einwohnerregister der Gemeinden und der kantonalen Gemeinderegistersysteme beziehungsweise Geres-Plattform.

Für den Zugriff auf die Daten der Geres-Plattform müssen die Einwohner-, Kirch- und Burgergemeinden für ihre unterstellten oder beauftragten Einheiten Berechtigungsregeln nach Art. 18 ff Geres V (i. V. mit Art. 8 und 9 PDSG) erlassen, sofern die Berechtigungen über diejenigen hinausgehen, die bereits im Anhang 3 Geres V für die Gemeinden geregelt sind.

In Zusammenhang mit dieser Regelung kann nach Rücksprache mit dem Amt für Informatik und Organisation (KAIO) die bestehende Verordnung aufgehoben werden. Der Gemeinderat hat die Ausserkraftsetzung per 28. Februar 2022 an seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 beschlossen.

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