Wie die Gemeinde Krattigen mitteilt, werden alle Hundehalter dazu aufgefordert, die Hundetaxe für das Jahr 2023 bis spätestens Ende August 2023 zu begleichen.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig.

Taxpflichtig sind alle in Krattigen gehaltenen Hunde, welche am Stichtag 1. August 2023 über sechs Monate alt sind. Die Taxe beträgt 80 Franken pro Hund.

Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August 2023 eine entsprechende Rechnung.

Die Meldung bei Nichterhalt der Rechnung ist bis Ende August 2023 erforderlich

Hundehalter, die keine Rechnung erhalten, haben sich bis spätestens Ende August 2023 bei der Gemeindeverwaltung zu melden, damit ihnen eine Marke und eine Rechnung zugestellt werden kann.

Zugänge und Abgänge von Hunden im Bezugsjahr 2023 sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

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