Armut

Knast weil Busse nicht bezahlt – «Armut ist kein Verbrechen»

Ginger Hebel
Ginger Hebel

Zürich,

Wer eine Busse nicht bezahlt, kann in einem Zürcher Gefängnis landen. Kritiker fordern deshalb Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Armut ist kein Verbrechen
Wer eine Busse nicht bezahlt, kann im Gefängnis Zürich West landen. - PD

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Busse nicht bezahlt, landet unter Umständen im Knast.
  • Bei Menschen in finanzieller Not sorgt die Praxis für Kritik.
  • Nun fordern Zürcher Politiker Aufklärung und Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Wer eine Busse nicht bezahlt, könnte im Gefängnis landen. Wer beispielsweise ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist, erhält einen Zuschlag. Wird dieser nicht bezahlt und kommt es später zu einem strafrechtlichen Verfahren, kann daraus eine Busse entstehen – und unter bestimmten Voraussetzungen am Ende sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Bei Menschen in finanzieller Not sorgt diese Praxis für Kritik. Im Kanton Zürich zeigt sich das Problem deutlich: 2023 verfügte das Stadtrichteramt rund 8000 Abtretungen zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen. 81 Prozent davon betrafen Bussen von weniger als 300 Franken.

Ein Tag Haft kostet den Staat rund 200 Franken – Kosten für Verhaftung und Zuführung nicht eingerechnet. Für den Zürcher SP-Gemeinderat Severin Meier stimmt dieses Verhältnis überhaupt nicht.

Severin Meier
Der Zürcher SP-Gemeinderat Severin Meier. - zVg

Mit Mitgliedern anderer Parteien fordert er in einem Vorstoss, bei armutsbetroffenen Schwarzfahrern stärker auf Alternativen zur Strafverfolgung zu setzen. Denkbar seien Sozial- und Schuldenberatung, Ratenzahlungen oder gemeinnützige Arbeit.

Eine Haft wegen einer nicht bezahlten Busse könne einen Teufelskreis auslösen: Betroffene könnten ihre Arbeit oder Wohnung verlieren.

Meier ist nicht grundsätzlich gegen Ersatzfreiheitsstrafen. «Sinnvoll ist sie, wenn jemand einfach nicht zahlt, obwohl er könnte. Es ist aber nicht richtig, dass Leute, die kein Geld haben, deswegen im Gefängnis landen. Armut ist kein Verbrechen.»

Ersatzfreiheitsstrafen werden im Kanton Zürich im Vollzugszentrum Bachtel (bei Männern) oder im Gefängnis Dielsdorf (bei Frauen) sowie im Gefängnis Zürich West (Teil des PJZ) vollzogen.

Alternativen aufzeigen

Auch bei der Schuldenberatung Kanton Zürich steigt die Nachfrage. «Wir spüren seit einiger Zeit eine stetige Zunahme von Beratungen», sagt Max Klemenz, Co-Geschäftsleiter und Schuldenberater. Inzwischen gebe es für persönliche Beratungen eine Warteliste.

Gerade bei kleinen Bussen sieht Klemenz ein Problem. «Solche Haftstrafen können den Arbeitsplatz oder die soziale Integration gefährden.»

Eine Alternative zur Haft gibt es im Kanton Zürich bereits: Bussen können mit gemeinnütziger Arbeit abgearbeitet werden. Vier Stunden Arbeit entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Aber: Die Möglichkeit muss zwingend rechtzeitig beantragt werden.

Sollten für Menschen in finanzieller Not andere Lösungen als Haft geprüft werden?

Severin Meier will deshalb früher ansetzen. Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sollen besser über ihre Möglichkeiten informiert werden. Bei sozialen Härtefällen könnte zunächst eine Beratung oder Ratenzahlung geprüft werden.

Diese Meinung teilt auch GLP-Gemeinderätin Rahel Hofstetter. Betroffene wüssten oft nicht, welche Alternativen ihnen offen stünden. «Amtliche Schreiben helfen hier wenig, wenn sie kompliziert und schwer verständlich sind.»

Bei Kleinstbussen, die jemand tatsächlich nicht bezahlen könne, hält Hofstetter einen Gefängnisaufenthalt für unverhältnismässig. «Ein liberaler Staat setzt seine Mittel dort ein, wo sie wirken», sagt sie.

Vor einer Haft müssten möglichst alle Alternativen ausgeschöpft werden. Der Bundesrat unterstützte eine Motion der SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud, die bei Bussen bis 5000 Franken andere Lösungen als Ersatzfreiheitsstrafen ermöglichen wollte.

Justizminister Beat Jans verwies auf die überlasteten Gefängnisse: Mehr als 43 Prozent der Neueintritte erfolgten wegen Ersatzfreiheitsstrafen. Der Nationalrat lehnte die Motion am 2. März dieses Jahres ab. Die heutige Regelung für unbezahlte Bussen bleibt damit bestehen.

Armut
Wer eine Busse nicht bezahlt, landet unter Umständen im Knast. Bei Menschen in finanzieller Not sorgt die Praxis für Kritik. (Symbolbild) - keystone

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) erklärt auf Anfrage, die Rechtsfolgen des Reisens ohne gültigen Fahrausweis seien bundesrechtlich geregelt. Die Verkehrsunternehmen im ZVV müssten diese Vorgaben einhalten.

Strafanzeigen erfolgten insbesondere bei wiederholtem Reisen ohne gültigen Fahrausweis sowie bei weiteren strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Betrug.

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.

Kommentare

User #3839 (nicht angemeldet)

Sie fordern eine Alternative ? wie wäre es mit 4 Wochen Erholung am Mittelmeer?

User #5607 (nicht angemeldet)

Es gibt einen grossen Unterschied zwischen "Busse nicht bezahlen können" und "Busse nicht bezahlen wollen" Die allermeisten Ersatzfreiheitsstrafen werden für letzteres ausgesprochen, sprich für komplett uneinsichtige Leute, die aus Trotz eine Busse wie Schwarzfahren oder Raserdelikt nicht bezahlen wollen.

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