Das Berner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine Windpark-Initiative in Sonvilier abgewiesen. Die Beschwerdefrist wurde nicht eingehalten.
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Das Berner Verwaltungsgericht. - Keystone

Eine Beschwerde gegen einen Windpark in Sonvilier wurde vom Berner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden hielten die Beschwerdefrist nicht ein, wie das Verwaltungsgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 12. Oktober 2023 schrieb. Das kantonale Gericht bestätigt somit das Urteil der Regierungsstatthalterin.

Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung von Sonvilier im Berner Jura eine Überbauungsordnung, welche den Bau eines Windparks ermöglicht hätte, ab.

Im Februar 2022 reichte ein Komitee bei der Gemeinde eine Initiative ein, welche einen zweiten Urnengang über das Windparkprojekt fordert.

Der Gemeinderat von Sonvilier erklärte die Initiative für gültig und publizierte seinen Entscheid am 14. April 2022 im Amtsblatt, wie das Gericht weiter schrieb. Innerhalb von 30 Tagen und bis am 16. Mai 2022 habe dieser Entscheid angefochten werden können.

Ein Verein, der sich für den Schutz der lokalen Landschaft einsetze, habe am 17. Juni 2022 brieflich bei der Gemeinde nachgefragt, ob es sich bei der Initiative um einen Vorschlag oder ein erarbeitetes Projekt handle.

Wenige Tage später habe die Gemeinde geantwortet, dass es sich bei der Initiative um ein erarbeitetes Projekt handle.

Frist abgelaufen und die Beschwerde konnte nicht eingereicht werden

Mit der Antwort reichten 45 Personen gegen die Gültigkeitserklärung der Gemeinde eine Beschwerde bei der bernjurassischen Regierungsstatthalterin ein.

Diese ging nicht darauf ein, denn die Frist sei abgelaufen und gegen das Schreiben des Gemeinderats könne keine Beschwerde eingereicht werden.

38 Beschwerdeführende fochten beim Verwaltungsgericht den Entscheid der Regierungsstatthalterin an mit dem Argument, dass sie erst mit der Antwort des Gemeinderats die Initiative verstanden hätten und somit die Frist noch nicht abgelaufen sei.

Das Nichtverstehen eines Entscheids führe nicht zu einer Fristverlängerung, hielt das Gericht fest und lehnte die Beschwerde in zweiter Instanz ab.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

Ob die Beschewerdeführenden davon Gebrauch machen ist noch ungewiss, wie ein Beschwerdeführer der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte.

Die Gemeinde wartet mindestens diese Frist ab, bevor sie den Abstimmungsprozess wieder aufnimmt, wie Gemeindepräsidentin Rosemarie Jeanneret auf Anfrage sagte.

Falls das Urteil weitergezogen würde, müsse beachtet werden, ob dies eine aufschiebende Wirkung auf die Durchführung der Gemeindeabstimmung habe.

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